1133
nicht ferner darauf rechnen. Vor der Hand
ist auch diese Eroͤffnung in den Lizitations-
Protokollen ausdrücklich zu vermerken. Ans-
bach den 22. Juni 1807.
Königliche Baierische Kriegs= und
Domainen-Kamer.
Graf vou Thürheim.
- Billing.
(Eine im Anspachischen ausgebrochene Schweine-
Krankheit betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Eine seit etlichen Jahren, besonders im
Sommer, unter den Namen: Milzbrand,
wildes Feuer tc., häufig vorgekommene
Krankheit der Schweine ist kürzlich abermals
in einem diesseitigen Orte ausgebrochen.
Da nun zu beforgen ist, daß noch mehrere
Orte von dieser Krankheit heimgesucht werden
könnten, so wird hiemit zur möglichsten Min-
derung des drohenden Schadens folgendes
bekannt gemacht:
1. Diese Schweine-Krankheie welche niche
ansteckend isi, und deßhalb auch keine Sperre
nöthig macht, wird an folgenden Erscheinun-
gen, welche gewöhnlich sehr schnell auf ein-
ander folgen, erkannt:
Die Schweine trauern, lassen vom Fressen
ab, haben viel Hize und alhmen sehr geschwin-
de, sie bekommen, und zwar öfters schon
nach wenigen Stunden, am Rüssel, am Halse,
unter dem Bauch und zwischen den Hinter-
beinen, jedoch nicht immer an allen genannten
Theilen, rothe Streifen, die in kurzer Zeit
blau werden, und nun bald den Tod nach sich
ziehen.
1134
a. Um die Schweine vor dieser Krankheit
zu verwahren, ist es von großem Nuuzen,
wenn sie öfters in einem reinen, wo möglich
fließenden und nur ja nicht sumpfigen Wasser
geschwemmer, auch außerdem im Saalle gur
gepslegt werden, und niemals Mangel an
Wasser leiden.
In gleicher Absscht kann man unter das
Futter täglich a bis 3 Eßlöffel von einem
Dulver, aus gleichen Theilen Schwefel und
Kochsalz mischen, und damit mehrere Tage
fortfahren. Ferner ist das Stecken einer Nieß-
wurzel, welches eine leichte Operation ist,
die fast jeder Hirte zu verrichten verstehr,
ein sehr wirksames Vorbeugungemittel.
3. Vor dem Genuße des Fleisches solcher
kranken Schweine, an welchen sich schon die
oben erwähnten rothen Streifen zeigten, ist
nachdrücklich zu warnen: denn nur das
Fleisch derjenigen Stücke, welche sogleich
beim Entstehen der Krankheit gestochen worden,
kann von Personen, welche nicht ekelhaft sind,
ohne Nachtheil genossen werden, jedoch müßen
auch in diesem Falle sämtliche Eingeweide
und das Blut weggeschaft werden. Ansbach
den 23. Juni 1807.
Königliche Baierische Kriegs= und
Domainen = Kamer.
Graf von Thürheim.
Billing.
Beförderung.
Seine königliche Majestät haben unter dem
27. Mai den Freiherrn Alois Adam von
Hizzini zu allerhöchst Ihrem Kämerer er-
nannt.