Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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nicht ferner darauf rechnen. Vor der Hand 
ist auch diese Eroͤffnung in den Lizitations- 
Protokollen ausdrücklich zu vermerken. Ans- 
bach den 22. Juni 1807. 
Königliche Baierische Kriegs= und 
Domainen-Kamer. 
Graf vou Thürheim. 
- Billing. 
  
(Eine im Anspachischen ausgebrochene Schweine- 
Krankheit betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Eine seit etlichen Jahren, besonders im 
Sommer, unter den Namen: Milzbrand, 
wildes Feuer tc., häufig vorgekommene 
Krankheit der Schweine ist kürzlich abermals 
in einem diesseitigen Orte ausgebrochen. 
Da nun zu beforgen ist, daß noch mehrere 
Orte von dieser Krankheit heimgesucht werden 
könnten, so wird hiemit zur möglichsten Min- 
derung des drohenden Schadens folgendes 
bekannt gemacht: 
1. Diese Schweine-Krankheie welche niche 
ansteckend isi, und deßhalb auch keine Sperre 
nöthig macht, wird an folgenden Erscheinun- 
gen, welche gewöhnlich sehr schnell auf ein- 
ander folgen, erkannt: 
Die Schweine trauern, lassen vom Fressen 
ab, haben viel Hize und alhmen sehr geschwin- 
de, sie bekommen, und zwar öfters schon 
nach wenigen Stunden, am Rüssel, am Halse, 
unter dem Bauch und zwischen den Hinter- 
beinen, jedoch nicht immer an allen genannten 
Theilen, rothe Streifen, die in kurzer Zeit 
blau werden, und nun bald den Tod nach sich 
ziehen. 
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a. Um die Schweine vor dieser Krankheit 
zu verwahren, ist es von großem Nuuzen, 
wenn sie öfters in einem reinen, wo möglich 
fließenden und nur ja nicht sumpfigen Wasser 
geschwemmer, auch außerdem im Saalle gur 
gepslegt werden, und niemals Mangel an 
Wasser leiden. 
In gleicher Absscht kann man unter das 
Futter täglich a bis 3 Eßlöffel von einem 
Dulver, aus gleichen Theilen Schwefel und 
Kochsalz mischen, und damit mehrere Tage 
fortfahren. Ferner ist das Stecken einer Nieß- 
wurzel, welches eine leichte Operation ist, 
die fast jeder Hirte zu verrichten verstehr, 
ein sehr wirksames Vorbeugungemittel. 
3. Vor dem Genuße des Fleisches solcher 
kranken Schweine, an welchen sich schon die 
oben erwähnten rothen Streifen zeigten, ist 
nachdrücklich zu warnen: denn nur das 
Fleisch derjenigen Stücke, welche sogleich 
beim Entstehen der Krankheit gestochen worden, 
kann von Personen, welche nicht ekelhaft sind, 
ohne Nachtheil genossen werden, jedoch müßen 
auch in diesem Falle sämtliche Eingeweide 
und das Blut weggeschaft werden. Ansbach 
den 23. Juni 1807. 
Königliche Baierische Kriegs= und 
Domainen = Kamer. 
Graf von Thürheim. 
Billing. 
Beförderung. 
Seine königliche Majestät haben unter dem 
27. Mai den Freiherrn Alois Adam von 
Hizzini zu allerhöchst Ihrem Kämerer er- 
nannt.
	        
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