Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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geeigneten Hofanlagen und Steuern drei 
Freihahre zu genießen, so, daß also“ 
e 4.) die grundherrlichen Nachlässe und 
Unterstüzungen in keinem Falle zesstren. 
Wonach sich also in vorkommenden Fällen 
zu achten sey. 
Von diefer allerhöchsten allgemein noch 
nicht bekannten Verordnung werden sämtli- 
che königliche Baierische Rentámter, Stadt- 
und Patrimonial= Gerichte dießseitiger Pro- 
vinz zur Darnachachtung und allgemeinen 
Bekannemachung an sämtliche Unterthanen 
biermit in Kenntniß gesezk. N den 
aZten Juni 1807. 
Königliche tandes- Dre ·- 
in Neuburg. 
Graf von Tassis. 
von Heckel. 
  
(Die Feuer-Polizei iv der oberen Pfalz betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Guaden König von Batiern. 
Die vielen Unglücksfälle, welche in der 
oberen Pfalz durch Feuer entstehen, und das 
nachtheilige Resultat, welches daraus jähr- 
lich bei der Verechnung der Brandschäden 
für die Assekuranz sich ergiebt, bestätigen 
die allgemeine Erfahrung, daß in der Pro- 
vinz die Feuer-Polizei gänzlich vernachldßi- 
get werde, und sowohl von der landesstelle 
als den Obrigkeiten noch mehrere Aufmerk= 
samkeit und Nachdruck auf diesen Polizei- 
Gegenstand gewender werden musse. 
Ungeachtet der schon öfters erlassenen Erin- 
nerungen und Verbote, geschieht es noch 
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bäufig, daß mit den Spanlichtern sehr un- 
vorsichtig umgegangen werde, dieselben in 
Stallungen, Städel, und andere solche Be- 
bältnisse getragen, ja sogar die Koblen der 
Spanlichter, womit man die Stuben er- 
leuchtet, auf den Boden gestreut, und daselbst 
bis zum folgenden Morgen liegen gelassen 
werden. « 
Wegen dieser Unvorsichtigkeit verlor erst 
vor kurzem ein armer Hirt seine wenige Habe, 
sein Haus, sein Weib und Kind, welche 
sich beide in den Keller retteten, und dort 
theils durch Schutt, theils durch Rauch 
zu Grunde giengen. 
Das Ungluͤck, welches den Markt Ober- 
viechtach zum wiederholtenmale betroffen hat, 
ist groͤßtentheils der Vernachlaͤßigung der Po- 
lizei-Anstalten zuzuschreiben. 
Wir baben zwar schon unter dem a#ken 
Mai vorigen Jahres Unsere Oberpfälzische 
tandes-Direktion aufgefodert, daß sie alle 
Sorge auf diesen Polizei-Gegenstand ver- 
wenden, sich von dem Vollzuge der Polizei- 
Verordnungen verläßigen, von den bestehen- 
den Gebrechen in die erforderliche Kenntniß 
sezen, — von allen Aemtern in bestimmten 
Terminen Bericht über den Zustand, und die 
getroffenen Polizei= Verfügungen einziehen, 
bei Herstellung neuer Huser und Gebäude 
auf der Befolgung der Feuer-Ordnung ohne 
Ausnahme bestehen, die Feuergefäbrlichkei- 
ten allenthalben abwenden lassen, — die Ge- 
meinden zur Beischafung der nothwendigen 
tschrequisiten anhalten, und am Ende ei- 
nes jeden Jabres einen offiziellen Bericht
	        
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