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(Die Juden-Profit steuer in Ansbach betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Aus Veranlassung einiger Jweifel in Ab-
sicht auf die Erbebung der Juden-Prostt-
Steuer wird den königlichen Kameralbehörden
bierdurch zur Rachachtung bekannt gemacht,
daß Juden, wenn sie von gekauften lehenba-
ren Gütern, Häusern oder Grundstücken we-
gen Ueberschreirung der V Indult-
Zeit, das vollstaͤndige Handlohn bezahlen
muͤssen, bei dem Wiederverkaufe von Ent-
richtung der Profitsteuer befreiet sind.
Ansbach den 29ten Juni 1807.
Koͤnigliche Baierische Kriegs-und
Domainen-Kamer.
Graf von Thürheim.
Bälling=
(Das Verboch, Käufe über Glehenbare Grund=
stücke oder Bezüge in Tirol ohne allerhdch
sten lehensherrlichen Konsens zu Protokoll zu
nehmrn, detteffend.)
Im Namen Seiner Majestik des Königs.
Nachdem das königliche Gubernium aus
blufig vorgekommenen Fällen die Ueberzeu-
gung geschöpft bar, daß die Gerichts-Be-
börden keinen Anstand nehmen, Käufe über
lehenbare Grumdstücke oder Bezüge zu Pro-
tokoll zu nehmen, obne vorber von dem Ver-
kdufer die wirkliche schristliche Aufweisong
des bereits erhaltenen allerhöchsten lehenberr-
lichen Konsenses zu verlangen; dieses unre-
zelmäßige Verfahren aber die nachtheilige
Folge baben muß, daß nicht nur die Rech-
## des allerhoͤchslten Lehenhofes und der Le-
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hen-Konsorten gefaͤhrdet, sondern auch die
Partheien durch die aus dem Mangel der
lehenherrlichen Einwilligung entfpringende
Uuguͤltigkeit ihres Kaufes wesentlich verkuͤrzt;
uͤberbaupt aber Verwirrung und Unsicher-
beit des Eigenthums erzeugt werden; so
wird hiemit neuerdings verordnet, daß bei
unnachsichtlicher Abndung und Selbsthaf-
tung für allen den Partheien zugehenden
Schaden keine Gerichtsbebörde mebr einen
Kaufs-Kontrakt über lehenbare Gegenstände
protokollire, vielweniger den Kaufbrief oder
Protokolls-Extrakt darüber an die Partheien
binaus gebe, bevor nicht der Verkäufer den
lebenherrlichen Alienarcions-Konsens in Ur-
schrift beigebracht und vorgewiesen hat.
Innsbruck den 26. Juni 1807.
Königliches Baierisches Guber-
nium in Tirol, als Pro-
vinzial-Lehenhof.
Graf von Arco.
von Froschauer.
(Die Ueberreichung der unvollständigen Lehen-
Regqnisitionen in Tirol betressend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Da auf die unterm r. Juni dieses Jab-
res ergangene tehensberufung schon mebrere
unvollständige Requisstionen bei dem könig-
lichen Gubernium überreicht worden sind, so“
findet sich unterzeichnete landesstelle veran-
laße, zur Beseitigung eines für die Partheien
eben so kostspieligen und verzögernden, als
für den lehenhof Zeit raubenden Schristwech-
sels biermit zu erklären, daß jede teben-Re-