1140
quisition, welche nicht mit den im Beru-
fungs-Patente angegebenen mit der woͤglich-
sten Genauigkeit ausgearbeiteten Belegen
versehen ist, nicht nur unerlediget bleiben,
sondern als nicht geschehen angesehen wer-
den soll.
Wonach sich Jedermann zu achten, und
vor Nachtheil zu Hhüten wissen wird.
Innsbruck den r. Juli 1807.
Königliches Baierisches Guber-
nium in Tirol.
Graf vou Arce.
von Froschauer.
Auftrag
an die königlichen Rentämter, Magistrate
der Seädte und Märkte, und sormirte Kon-
silien der Bruderschaften in der Provinz
Baiern.
(Die künftige Verzinsung der zu den Kirchen und
geistlichen Stiscungen gehdrigen Kapitalien,
dann die Bestimmung der Aufkündungs-Zeit
betrefsend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Durch ein allerhöchstes Reseript vom 15.
Juni dieses Jahres sind die Zinsen aller
neuen Anleiben aus dem Bermäögen der
Kirchen und geistlichen Stiftungen auf fünf
vom Hundert festgesezt worden.
Tuch die gegenwärtig schon bei den Pri-
vaten, bei anderen Stiftungen, und bei Kom-
munitäten anliegenden Hypethek-Kapitalien,
welche bisher nach einem geringeren Prozent
sind verzinset worden, müssen vermög des
erwähnten allerböchsten Reseriptes künftig mit
fünf vom Hundert verzinsek, oder, wenn die
1150
Schuldner diese Verzinsung nicht leisten wol-
len, ohne weiters anfgekündet werden.
Emlich soll auch die Aufkündungs-Zeic
bei den nenen Hypothek-Kapicalien auf ein
Vierteljahr wechselseitig bedungen werden.
Hiernach baben sich also die königlichen
tandgerichte und Rencämter, die Stadtge-
richte und Magistrate der Sekddte und Märkte,
und die formirten Konsilien der Bruderschaf-
hten bei der Verfassung der Unleibens-Tabel-
len, dann bei dem Gutachten und der Verft-
cherung der Kapitalien zu achten.
Was den zweiten Punke ins besondere be-
trift, so baben die Rentämter, Magistra-
te, und die formirten Konsilien von allen
Schaldnern, welche die Kapitalien dermal
nicht mit fünf vom Hundert verzinsen, die Er-
kldrung abzufodern, ob sie vom künftigen Zins-
jabre an (denn auf das laufende Zinsfabr er-
strecket sich die Erhöhung des Prozentes von
selbst nicht) § Lom Humoert bezahlen wollen.
Diese Erklärung muß von allen Schuld-
nern längst bis zum Ende des Augastmonars
abgegeben seyn, und bis in die Mitte drs
Septembers müssen die Resultate von den Ad-
ministrationen in einem tabellarischen Kon-
spekte bierorts angezeigt werden.
Die Magistrate jener Srädte und Märkte,
welche selbst zu ibren Kirchen und geistlichen
Stifrungen Kapitalien schuldig sind, deren
Verzinfung zu einen geringeren Prozenr als
zu fünf vom Hundert stehr, baben ibre Ertlaͤ-
rung unmittelbar bieber einzusenden.
Bei jenen nun, welche sich nicht zu der Ver-
zinsung mit fünf vom Hundert versteben wol-