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Baarschafts: Extrakte in Gemaͤßheit der dieß-
falls hinausgeschlossenen gedruckten Formula-
rien so beschaffen seyn muͤssen, daß die mit
Schluß eines jeden Quartals sich ergebenden
Resten binein, als wirklich baar vorhande-
ner, augesehen werden können.
Die Stadt= und Markts-Magistrate ha-
ben demnach künftig derkei in baarem Gelde
nicht bestebende Resten, mit den baaren Re-
sten binein keineswegs mehr zu vermengen,
sendern sedesmal nur denjenigen Betrag in
Empfang zu bringen, welcher in dem verflo-
ßenen Quartale nach bestrittenen Ansgaben,
wirklich baar vorhanden gewesen ist, und
wobei es sich von selbst versteht, daß auch von
den neuen Gefällen beine andere in den Ertrak-
ten vereinnahmet werden dürfen, als welche
wirklich baar entrichtet worden sind.
Zweitens wurde bereits mittels der unterm
31. Mai 1802 ausgefertigten, in dem solch-
jabrigen Regierungsblatte XXIV. Sck,
Seite 431. enthaltenen VBerordnung C. Fünf-
tens ausdrücklich bestimmt, wie der Vor-
trag der beimbezahlten, nicht wieder ausge-
liebenen Jahrtags , und gemeinen Kapita=
lien beschaffen seyn solle, und obschon diese
Verordnung mittels der neueren in dem heuri-
gen Regierungsblatte X. Stäck, Seite 377.
entbaltenen Ausschreibung vom 23. Februar
abhin O. Drittens allerdings wiederholet
worden ist; so baben sich doch einige Stadr-
und Markts-Magistrate bienach nicht geachtet.
Man will demnach selbe bierauf nochmal
angewiesen, und künftig den genauen Voll-
zug ganz unfeblbar erwartet haben.
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Drittens, waren einige Stadt-und Markts-
Magistrate der irrigen Meinung, daß, wenn
in einem Quartal einige neue Einnahmen,
und Ausgaben sich niche ergeben, mithin bie
in dem vorigen Quartale bestandenen Resten
sich nicht verändern, auch für so ein Quartak
keine weiteren Extrakte hergestellt, und ein-
gesendet werden dürfen.
Nachdem man aber bierorts von dem wah-
ren Bestande der Baarschaften nach Verstuß
eines jeden Quartales bestimme unterrichtes
sepn muß; so wissen die Stadt= und Markts-
Magistrate die Baarschafts-Extrakte auch in
dem Falle berzustellen, und einzusenden, wenn
wirklich aun den Resten von dem vorigen
Quartal einige Aenderungen sich nicht erger
ben baben, indem sodann die Rubriken der
Einnahmen, und Ausgaben gleichwohl mie
Feblnrichen zu bezeichnen sind. Endlich und
Viertens wurde von einigen Stadt= und
Markes = Magistraten die Einsendung der
Baarschafts= Extrakte für das erste und zwei-
te Quarral des Etats-Jahres rgo#s nicht nur
so lange verzögert, daß selbe von mehreren
Orrschaften durch eigene Boten haben er-
bolet werden müssen, sondern sie wurden au-
ßer dem rorbenannten Gebrechen, auch sonft
noch größtentheils so feblerbaft hergestelle,
daß selbe mit vielem Zeitverkuste dießorts ha-
ben korrigirt, und zur Umarbeitung wieder
remietirt werden müssen.
Um nun künftig sowohl in einem als dem
anderen eine mehrere Genanigkeit zu erbalten;
so werden sämtliche Stadtzund Markts-Ma-
gistrate auf den ganzen Inhalt der voralle-
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