Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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Sie soll sich daher vornehmlich damit be- 
schaͤftigen, daß sie alle darauf Bezug ha- 
bende Denkmäler und Beitráge mit Fleiß 
und Kritik sammle, und aus denselben 
a. die Berichtigung und Ergänzung der mo- 
numentorum boicorum, - 
d.einvollständigesgeographtfch-histori- 
sches Lexikon von Baiern, nebst andern 
historischen Sammlungen und Beitraͤgen 
zu Stande bringe. 
Die Klasse der Mathematik und 
Naturwissenschaften wird sich vor— 
zuͤglich beschaͤftigen mit der Untersuchung der 
zesameen inländischen Produktion und In- 
dustrie und mit Vervellkommnung derselben. 
VI. Die Akademie als eine blos gelebrte 
Korporation hat auf die Regierungsgeschäf- 
te keinen unmittelbar leitenden oder unmit- 
telbar einwirkenden Einfluß. 
Sie wird jedoch dadurch in Verbindung 
mit der Staatsverwaltung gesezt: 
a. Daß sie verpflichtet ist, der Regierung se- 
de neue Entdeckung mitzutheilen, die ent- 
weder eines ihrer Mitglieder, oder irgend 
ein auswärtiger Gelehrter gemacht hat, 
sebald ste glaubt, daß die praktische An- 
wendung derselben zu irgend einem ge- 
meinnüzlichen Zwecke beförderlich seyn 
könne. 
b. Daß die Regierung selbst über wissen- 
schaftliche Gegenstände ihr Gucachten, 
so oft sie es angemessen findet, absodert. 
VII. Die Mkademie sezt sich nicht n#r mit 
den Akademien und gelehrten Instituten des 
Uuelandes, sondern auch mit den vorhande- 
... H.- 
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nen gelehrten Anstalten in Unseren Erbstaa- 
ten in eine umfassende literdtische Verbin- 
dung. 
VIII. Die Resultate ibrer Forschungen 
bat die Mkademie in fortlaufenden Jahrb#- 
chern dem Publikum vorzulegen. 
Uußerdem kann sie andere Ausarbeitungen 
nach eigenem Gutfinden in selbst gewähl= 
ten periodischen Schriften oder besonderen 
Sammlungen unter ihrem Namen erscheinen 
lassen, Auch wird sie jährlich durch ein 
Programm die Gelehrten aller tänder zur Be- 
antwortung aufzugebender Preisseagen ein- 
laden. 
IX. Das Dersonale der Akademie soll 
känftig besteben: 
a. Aus einem Dräsidenten. 
b. Einem beständigen General Sekretär- 
c. Klassen-Sekretären. 
d. Ordentlichen in München refidirenden 
Mitgliedern. 
e. Ehren-Mitgliedern. 
f. Auswärtigen wirklichen Mitgliedern. 
g. Korrespondenten. 
h. Adjunkten. 
i. Zöglingen. 
NX. Der Präsident wird von Uns 
selbst ernannt. Wir werden dabei immer 
auf solche Männer Unsere erste Rücksscht 
nehmen, welche ein unbestrittenes literari- 
sches Anseben, und anerkannte perfönliche 
Würde für sich baben. 
Der Präsident wacht über die genaue Be- 
obachtung der Geseze und die Erfüllung der 
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