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wie die Auslaͤnder uͤbernehmen wollen, der
Vorzug gegeben werden.
b. Die, Begutachtung der erfoderlichen
Summen für das jedesmalige Eratsjahr
mit Beilegung der justisizirten Rechnun-
gen von dem verflossenen Jahre.
i. Die Begutachtung der Annahme, Be-
ttrafung und Entlassung des subalter-
nen Personals.
Diese Kommission soll ihre erste Arbeit
damit beginnen, daß sie den gegenwaͤrtigen
Zustand der Bibliotbek genau untersuchet,
und Uns einen treuen pflichtmässigen Be-
richt, wie sie denselben gefunden bat, dar-
über erstattet.
XXX. Für die Erbaltung, fortschrei-
tende Vermebrung und zweckmässige Ein-
richtung der unter Buchstaben B bis C ge-
nannten Sammlungen und Anstalten sorge
nebst den besanderen Vorstebern eine gemein-
same Verwaltungs-Kommission von zwei aba-
demischen Mitgliedern, welche aus den ein-
schlägigen Klassen und Sektionen vom Prä-
sidenten ernannt werden.
Ihre Berichte und Gutachten werden
durch den Präsidenten an das einschlägige
Ministerium gesendet, und durch dieses
wird Unsere Entschliessung darüber ein-
gebolet.
XXXI Es ist Unser Wille; daß, was
an Naturalien, Instrumenten und andern
zum Behufe der Wissenschaften dienenden
Sammlungen in Unserer Restidenz sich noch
bestudet, und keine besondere Bestimmung
ber. mit. den obigen der Akademie zugehö-
rigen Sammlungen vereiniget werde.
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Demnach sollen an die einschlaͤgigen Vor-
steber dieser leztern alle von Zweibruͤcken hie-
her gebrachte Naturalien so wie auch das
Riedlsche Kabiuet abgeliefert werden.
XXXII. Das Muͤnzkabinet und das
Antiqlnarium sollen an einem schicklichen
Orte im Aklademie-Gebäude untergebracht
werden.
XXXIII. Der Praͤsident hat dafuͤr Sor-
ge zu tragen, daß
a. vor allem über jene Sammlungen voll-
ständige Inventarien durch eigene Kom-
missionen bergestellt werden.
b. Von diesen Inventarien sollen vidimirte
Abschriften zum Ministerium des In-
nern eingesendet werden.
. Alles was zu diesen Sammlunzen jedes
Jabr beigeschafft wird, muß Forrsezungs=
weise in den Inventarien nachgetragen
werden.
d. Jährlich ist vom Präsidenten selbst mit
Beiziebung des General: Sekretchrs und
eines Mitglicdes aus jeder Klasse eine
durchgängige Untersuchung sämrlicher der
Akademie untergebenen Sammlungen und
Anstalten vorzunehmen, und über deren
Resultat Bericht an Uns zu erstatten.
XXXIV. Mit Einschluß des Fonds der
vormaligen Akademie der Wissenschaften zu
Mannbeim.,, welche Wir der biesigen, we-
rin diese fortgesezt wird, zugewiesen haben,
werden Wir einen binlänglichen urabhängi-
gen Fond bestimmen, und bis dahin zur Be-
streitung ibrer Dedürfnisse das Erfoderliche
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