Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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wie die Auslaͤnder uͤbernehmen wollen, der 
Vorzug gegeben werden. 
b. Die, Begutachtung der erfoderlichen 
Summen für das jedesmalige Eratsjahr 
mit Beilegung der justisizirten Rechnun- 
gen von dem verflossenen Jahre. 
i. Die Begutachtung der Annahme, Be- 
ttrafung und Entlassung des subalter- 
nen Personals. 
Diese Kommission soll ihre erste Arbeit 
damit beginnen, daß sie den gegenwaͤrtigen 
Zustand der Bibliotbek genau untersuchet, 
und Uns einen treuen pflichtmässigen Be- 
richt, wie sie denselben gefunden bat, dar- 
über erstattet. 
XXX. Für die Erbaltung, fortschrei- 
tende Vermebrung und zweckmässige Ein- 
richtung der unter Buchstaben B bis C ge- 
nannten Sammlungen und Anstalten sorge 
nebst den besanderen Vorstebern eine gemein- 
same Verwaltungs-Kommission von zwei aba- 
demischen Mitgliedern, welche aus den ein- 
schlägigen Klassen und Sektionen vom Prä- 
sidenten ernannt werden. 
Ihre Berichte und Gutachten werden 
durch den Präsidenten an das einschlägige 
Ministerium gesendet, und durch dieses 
wird Unsere Entschliessung darüber ein- 
gebolet. 
XXXI Es ist Unser Wille; daß, was 
an Naturalien, Instrumenten und andern 
zum Behufe der Wissenschaften dienenden 
Sammlungen in Unserer Restidenz sich noch 
bestudet, und keine besondere Bestimmung 
ber. mit. den obigen der Akademie zugehö- 
rigen Sammlungen vereiniget werde. 
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Demnach sollen an die einschlaͤgigen Vor- 
steber dieser leztern alle von Zweibruͤcken hie- 
her gebrachte Naturalien so wie auch das 
Riedlsche Kabiuet abgeliefert werden. 
XXXII. Das Muͤnzkabinet und das 
Antiqlnarium sollen an einem schicklichen 
Orte im Aklademie-Gebäude untergebracht 
werden. 
XXXIII. Der Praͤsident hat dafuͤr Sor- 
ge zu tragen, daß 
a. vor allem über jene Sammlungen voll- 
ständige Inventarien durch eigene Kom- 
missionen bergestellt werden. 
b. Von diesen Inventarien sollen vidimirte 
Abschriften zum Ministerium des In- 
nern eingesendet werden. 
. Alles was zu diesen Sammlunzen jedes 
Jabr beigeschafft wird, muß Forrsezungs= 
weise in den Inventarien nachgetragen 
werden. 
d. Jährlich ist vom Präsidenten selbst mit 
Beiziebung des General: Sekretchrs und 
eines Mitglicdes aus jeder Klasse eine 
durchgängige Untersuchung sämrlicher der 
Akademie untergebenen Sammlungen und 
Anstalten vorzunehmen, und über deren 
Resultat Bericht an Uns zu erstatten. 
XXXIV. Mit Einschluß des Fonds der 
vormaligen Akademie der Wissenschaften zu 
Mannbeim.,, welche Wir der biesigen, we- 
rin diese fortgesezt wird, zugewiesen haben, 
werden Wir einen binlänglichen urabhängi- 
gen Fond bestimmen, und bis dahin zur Be- 
streitung ibrer Dedürfnisse das Erfoderliche 
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