1253
beiderseitigen Bevollmächtigten unterzeichnet
und besiegelt worden.
So geschehen, Schweinfurt am 12. Juni
1807.
(I. §.) Stupp,
Koͤniglich-Baierischer Landes-
Direktions-Rath.
(I. S.) Heffner,
Großherzoglich-Würzburgischer
Landes-Direktions-Rath.
Da Wir diesen Verrrag nach seinem ganzen
Inhalte genehmiget haben, so ratifiziren und
bestätigen Wir die vorstehende Vergleichs-Ur-
kunde in allen ihren Punkten und Klauseln,
und versprechen für Uns und Unsere Nachfol-
ger, dieselbe in allen ihren Artikeln zu erfüllen
und aufrecht zu erhalten.
Dessen zur Urkunde haben Wir die gegen-
wärtige Rarifikation eigenhändig unterschrie-
ben, und mit Unserm königlichen geheimen
Instiegel bedrucken lassen.
So geschehen am achtzehnten Julius des
Jahres eintausend, achthundert und sieben.
Max Joseph.
Freiherr von Monegelas.
Auf kdulglichen allerhdchsten Befehl.
von Flad.
(Die Patrimontal-Gerichtspflege in den kbulglichen
Vaierischen Landen in Franken, Schwaben und
Tirol betreffend.)
Wir Maximilian Josepbs,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Wir haben schon in einzelnen Verordnun=
gen fuͤr Unsere Lande in Franken, in Schwa-
— 1254
ben und in Tirol im Betreff der Patrimonial-
Gerichtspflege die Grundsaͤze und Hauptbe-
stimmungen gesezlich aufgestellt, welche Wir
durch Unsere Verordnung vom 6. Juni abhin
(Regierungsblatt XXIV. Stuͤck) auch auf
Altbaiern, die Oberpfal; und Neuburg ange-
wendet haben. Wir entnahmen aber aus
neueren berichtlichen Antraͤgen der Landesstellen
in den obenernannten Provinzen die Noth=
wendigkeit einer allgemein gleichmäßigen An-
wendung der individuellen Bestimmungen be-
sagt Unserer Verordnung vom 6. Juni, und
Wir erkläcen des Endes, eben diese Verord-
nung soll auch für Unsere Lande in Franken,
Schwaben und Tirol also gesezlich gelten,
daß solche in allen Füllen, wo Unsere einzel-
nen Verordnungen für die dortige Patrimo-
nial-Gerichtspflege einer Erläuterung, oder
neuer Bestimmungen bedärfen, als das Nor-
malgesez angesehen, und in Anwendung ge-
bracht werde. München den 23. Juli 1807.
Max Josepb.
Graf Morawitky.
Auf kbuigllchen allerhöchsten Befehl.
von Rauffer.
(Kartel mit der Krone Wültemberg betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Da sich in einigen Unserer neu erworbenen
Besizungen Anstände rücksichtlich des mit der
Krone Würtemberg bestehenden Militär-Kar-
tels ergeben haben, so wird hiermit durch das
Regierungsblatt nachstehende, bereits unterm