Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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laufenden Jahres erlassenen Verkündung, er- 
klärt, daß für die Auslieferung der Akren 
der beim vormaligen Reichshofrarhe abgehan- 
delten, oder unentschieden gebliebenen Rechts- 
sachen, wie auch einzelner Aktenstücke, für 
die Herausgabe der gerichtlichen Depositen- 
gelder, für die Verabfolgung der erledigten 
Revisionssporteln, für die Zurückgabe der 
beim Reichshofrathe überreichten, und in der 
kaiserlichen geheimen Reichshofraths = Regi- 
stratur aufbewahrten Testamente, für die Er- 
theilung vidimirter Abschriften der in der be- 
nannten Registratur verwahrten Dokumente, 
und so weiter, eine eigene Kommission ange- 
ordnet sey, und unter der Benennung: Zu 
den reichshofräthlichen Judizial-= 
und den in der Reichslehen= und 
Gratial'Registratur aufbewahrten 
Akten, dann zur reichshofräthli= 
chen Depositen = Kasse verordnete 
Hofkommission' aus bem ehemaligen 
Präsidenten, vier Rärhen, und einem Se- 
kretär des vormaligen Reichshofraths bestehe, 
deren Auftrag sey, bei allen in ihren Ge- 
schästs= und Wirkungskreis einschlagenden 
Vorfällen in rechtlicher Ordnung, und nach 
Maßgabe der vorhin bestandenen Pflichten und 
Grundsäze, mit Rücksicht auf die neu einge- 
tretenen Verhältnisse, zu verfahren. 
Zur Wissenschaft simtlicher königlich-Baie- 
rischer Unterthanen, welche sich in einem der 
vorbemerkten Fälle eines Interesse dabei befin- 
den, besonders derjenigen, welche, gemäß 
der allerhöchsten Verordnung vom 9. Dezem- 
ber vorigen Jahres (Negierungsblatt vom 
  
rl 1268 
Jahre r806, UII. Stück, 4)03. Seite), die 
Auslieferung der Akten für die Fertsezung 
der Prozesse bei den königlichen Baierischen 
Justizgstellen zu bewirken haben, wird solches 
hiermit bekannt gemacht, damit ein jeder 
dabei Becheiligte darnach seine geeigneten 
Maßregeln zu nehmen wisse. München den 
18. Juli 1807. 
Auf Seiner kbniglichen Majestät besondern aller- 
" hoͤchsten Befehl. 
Graf Morawizkv. 
von Rauffer. 
. 
(Dern Krelsphvsikus Mattasont! in Trient be- 
treffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Zum Beweise Unserer allerhöchsten Zufrie- 
denheit, womir Wir die Verdienste des Kreis- 
ehysikus, Doktor Mattasoni in Trtene, 
um die Befrderung der Schuzpocken= Im- 
pfung und die vorschrifimäßige Organistrung 
der Medizinal Anstalten im Trientiner Be- 
zirke, so wie besonders dessen eifrige, und 
uneigennüzige Verwendung für die Wieder- 
herstellung erkrankter Soldaten, und die Be- 
sorgung des Militär= Spitals vernommen 
haben, wollen wir demselben die goldene Ver- 
dienst: Medaille verleihen. München den 
23. Juli 1807. 
Max Joseph. 
Freiherr von Montgelas. 
Auf kdniglichen allerhoͤchsten Befehl. 
von Flad.
	        
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