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daß fuͤr selbe noch besondere Simbole, oder
Wappenzeichen aufgefuͤhrt werden.
Um das Hauptschild haͤngen die drey koͤnig-
lichen Haus-Orden, nämlich der des hei-
ligen Hubert, des heiligen Georg, und
des goldenen Löwen.
Die Schildhalter sind zwey mit den
Köpfen einwärtsgekehrte und mit goldenen
Kronen gezierte Köwen, mit ausgeschlagenen
rothen Zungen, vorgestreckten rothen Klauen,
und gespaltenen Schweifen.
Jeder L5we hält an einer goldenen Lanze
ein mit goldenen Tressen und Quastenschnü-
ren geziertes und auswärts gewendetes Pa-
nier, auf dessen Flagge ein und zwanzig sil-
berne und lazurne, von der Linken zur Rech-
ken aufwärtsgeschobene Rauten angebracht
And.
Das Ganze ist mit einem königlichen, auf
beypden Seiten in ungebundenen Knoren auf-
geschlungenen, auswendig vurpurnen, inwen-
dig mit Hermelin ausgeschlagenen, an der Kupt
pe und am Saume mit goldenen Quasten,
Krepinen und Tressen besetzten Gezelte
umgeben, auf dessen Gipfel sich wieder eine
zoldene Königskrone befindet.
Aus diesem auf solche Art gebildeten und
gezierten Wappen besteht auch das Maje-
stats-Siegel und große geheime
Siegel, welches bey den königlichen ge-
heimen Minisierial-Departements
und dem geheimen Kriego-Büreau ge-
führt wird.
Die Umschrist auf demselben ist: Maxi-
millanus Josephus Dei gratia Rex Bojo-
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ariae. Die auf beyden Seiten gesetzten
Buchstaben bezeichnen das betreffende Depar-
tement, von welchem die allerhoͤchsten Befehle
ausgefertigt werden.
Die größeren Siegel der königlichen ober-
sten Hofstäbe, welche unmittelbar unter
der allerhöchsten Person Seiner königlichen
Majestät stehen, unterscheiden sich von den
geheimen Departements= Siegeln dadurch,
daß sie im Umfange etwas kleiner, und die
drey Hausorden weggelassen sind, und an-
statt des Allerhöchsten Namens die Umschrift
von dem betreffenden Stabe geführt wird.
Bey den Dikasterial= und Kolle,
gial-Siegeln, nämlich der königlichen
Laundes-Direktionen, obersten Justiz= Seel-
len und königlichen Hofgerichte sind die dre#
Haus-Orden, das Gezelt und die zwey Pa-
niere weggelassen; die mit den Képfen ein-
wärtsgekehrten und gekrönten Löwen aber hal-
ten das Schild. Die Umschrift bezeichnet die
administrative Stelle, und in der Exergue ist
der Name der Stade, worin selbe ihren Sißz
har, angezeigt.
In den Siegeln aller untergeordneten
Beheörden und Aemter bleiben auch die
Schildhalter (Löwen) weg. Der Haupt-
schild, worin der Mittelschild enrhalten, ist
oben mit einer Könlgskrone gezierte; übrigns
aber lediglich mit einem Lorbeer= und Pal-
menzweige umkränzt. Die Umschrift zeigt
das Amt an.
Wenn aber bey einer untergeordneten Be-
hörde, bey einem Büreau oder Amte zwen
Sntegel herkommlich und nöthig sind, so un-