Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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daß fuͤr selbe noch besondere Simbole, oder 
Wappenzeichen aufgefuͤhrt werden. 
Um das Hauptschild haͤngen die drey koͤnig- 
lichen Haus-Orden, nämlich der des hei- 
ligen Hubert, des heiligen Georg, und 
des goldenen Löwen. 
Die Schildhalter sind zwey mit den 
Köpfen einwärtsgekehrte und mit goldenen 
Kronen gezierte Köwen, mit ausgeschlagenen 
rothen Zungen, vorgestreckten rothen Klauen, 
und gespaltenen Schweifen. 
Jeder L5we hält an einer goldenen Lanze 
ein mit goldenen Tressen und Quastenschnü- 
ren geziertes und auswärts gewendetes Pa- 
nier, auf dessen Flagge ein und zwanzig sil- 
berne und lazurne, von der Linken zur Rech- 
ken aufwärtsgeschobene Rauten angebracht 
And. 
Das Ganze ist mit einem königlichen, auf 
beypden Seiten in ungebundenen Knoren auf- 
geschlungenen, auswendig vurpurnen, inwen- 
dig mit Hermelin ausgeschlagenen, an der Kupt 
pe und am Saume mit goldenen Quasten, 
Krepinen und Tressen besetzten Gezelte 
umgeben, auf dessen Gipfel sich wieder eine 
zoldene Königskrone befindet. 
Aus diesem auf solche Art gebildeten und 
gezierten Wappen besteht auch das Maje- 
stats-Siegel und große geheime 
Siegel, welches bey den königlichen ge- 
heimen Minisierial-Departements 
und dem geheimen Kriego-Büreau ge- 
führt wird. 
Die Umschrist auf demselben ist: Maxi- 
millanus Josephus Dei gratia Rex Bojo- 
— — — 
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ariae. Die auf beyden Seiten gesetzten 
Buchstaben bezeichnen das betreffende Depar- 
tement, von welchem die allerhoͤchsten Befehle 
ausgefertigt werden. 
Die größeren Siegel der königlichen ober- 
sten Hofstäbe, welche unmittelbar unter 
der allerhöchsten Person Seiner königlichen 
Majestät stehen, unterscheiden sich von den 
geheimen Departements= Siegeln dadurch, 
daß sie im Umfange etwas kleiner, und die 
drey Hausorden weggelassen sind, und an- 
statt des Allerhöchsten Namens die Umschrift 
von dem betreffenden Stabe geführt wird. 
Bey den Dikasterial= und Kolle, 
gial-Siegeln, nämlich der königlichen 
Laundes-Direktionen, obersten Justiz= Seel- 
len und königlichen Hofgerichte sind die dre# 
Haus-Orden, das Gezelt und die zwey Pa- 
niere weggelassen; die mit den Képfen ein- 
wärtsgekehrten und gekrönten Löwen aber hal- 
ten das Schild. Die Umschrift bezeichnet die 
administrative Stelle, und in der Exergue ist 
der Name der Stade, worin selbe ihren Sißz 
har, angezeigt. 
In den Siegeln aller untergeordneten 
Beheörden und Aemter bleiben auch die 
Schildhalter (Löwen) weg. Der Haupt- 
schild, worin der Mittelschild enrhalten, ist 
oben mit einer Könlgskrone gezierte; übrigns 
aber lediglich mit einem Lorbeer= und Pal- 
menzweige umkränzt. Die Umschrift zeigt 
das Amt an. 
Wenn aber bey einer untergeordneten Be- 
hörde, bey einem Büreau oder Amte zwen 
Sntegel herkommlich und nöthig sind, so un-
	        
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