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Staats-Kleid.
Ein Kleid von dunkelblauem Tuche mit
gleichem Unterfutter, rothem Kragen und ro-
then Ermelaufschlägen, gestickt nach der Zeich-
nung Ziffer 3.
Weste und Beinkleider gleich der
sechsten Klasse.
Der Hut mit goldener Schleife und Kor-
dons von gelber Seide mit Gold vermengt.
Der Degen ohne porte-épée. «
Ein Frack gleich dem von der 6. Klasse,
mit der Stickerei nach Ziffer 8.
Zweite Abtheilung.
Oberkapelldiener, Nitterportier;
Tafeldecker, Kredenzaufseher, Kel-
ler-Offizianten, Gehilfen der Öf=
ficen.
Staats= Kleid.
Ein Kleid von dunkelblauem Tuche, mie
gleichem Unterfurter, scharlach= rothem Kra-
gen, und rothen Ermel= Aufschlägen; Kra-
gen und Ermel-Aufschläge sind mit 2 golde-
nen Galonen eingefaßt, von denen eine 1 Zoll
binien breit, die andere 0 Linien breit ist.
Das übrige wie bei der ersten Abtheilung.
Frack. Ein dunkelblaues Kleid, mit glei-
chem Unterfutter, liegendem Kragen von schar-
lach= rothem Tuche, mit ebendenselben doppel-
ten Galonen eingefaßt; die Aufschläge ohne
Galonen. . · .
VIII. Klasse.
Residenz— Zimmerwärter, Schaz-
diener, Garderobediener, Aparte-
mentdiener, Kapelldiener, Stabs-
diener, Kalikanten der Hofmusik.
Dienst-Kleidung.
Ein dunkelblauer Nock, mit gleichem Futter
und-rothem Kragen, der so wie die dunkelblauen
Aufschläge mit einer Goldborte in der Breite
eines Zolls und 6 Linien eingefaßt ist.
Die Beinkleider und Weste von
weißem Tuche.
Der Hut mit einer schmalen Goldschleife,
ohne Quéstchen.
eBemerkung. Die Staats-Kleldung darf
bis zur sechsten Klasse einschluͤßig nur dann
getrogen werden, wenn' Hofgalla angesagr
wird. Im Allgemeinen aber wird befohlen.
daß Jedermann, bei jedem Hofdienste, in
Uniforme erscheinen soll.
(Mit einer Abbildung IX.)
(Die in sämtlichen Provinzen gesezlich einzufäh=
rende Schuzpocken-Impfung betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Wir haben bisher mit besonderem Wohlge-
sallen die ausgezeichneten Forrschritte der Schug=
Pocken-Impfung in Unseren Seaaten, so wie
die rühmliche Bereitwilligkeit eines großen
Theiles Unserer Unterthanen zu der Annahme
dieses vurch die Erfahrung der Aerzte als un-
fehlbar erwiesenen Schuzmittels gegen die Ver-
heerungen der Kindsblattern wahrgenommen.
Die aus den verschiedenen Provinzen Un-
seres Reiches darüber vorgelegten Berichte
haben Uns aber auch in Keuntniß gesezt, wie
viele Menschen noch aus Vorurtheil oder In-
dolenz auf diese große Wohlthat verzichten,
und dadurch sowohl si H- als andere in Gefaht
sezen.