Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

  
1497 1498 
(Formular.) Schuzpocken-Impfungs-Schein. 
Daß un königlichen Baierischen Geriches= Bezirke zu 
der Pfarrei den ten des 
Monats und Jahres 18 „mit Namen 
alt , mit Schuzpocken geimpfet wurde, 
welche sich bei der am ten Tage nach der Impfung erfolgten genauen Untersuchung der 
Form und Verlauf gemäß als acht erwiesen, und benanntes Individuum vor der Blartern= 
Krankheit schüzen, dafür verbürgt sich 
Gegeben zu den im Jahr 18 
Unterschrift des Arztes. 
Nrns. 
  
Schuzpocken-Impfungs-Tabelle. 
  
Der im koͤniglichen Baierischen Gerichts-Bezirke zu 
der Pfarrei den ten des 
Monats und Jahres 1g „ vom Med. Dr. 
in Gegenwart des von Seite der Gerichtsstellc, 
und des Pfarrers geimpften, mit Angabe des 
Erfolges. 
S 
: Namen, Zunamen, Woher die Mitthellung 8 = Wahrnehmung 
2SSeburtsgorr und Alter bes Stoffes, EHIIIEIrIII 
des Impfings, welche Methode Sczbn diesem Tage Bemerkung. 
2#3F desselben, oder der Impfung? * nach dem Verlaufe 
# der Ueltern Stand. * 2½ und der Form. 
— — 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
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