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zu melden, von welcher die jährlichen Kon-
kurs-Termine bekannt gemacht werden sol-
len. Da aber zu einer solchen Prüfung
Miemand zugelassen werden soll, der nicht
bei einem tandgericht oder Amte ein Jahr
lang praktiziret hat; so werden die jungen
Kandidaten bei Zeiten hierauf vorldufig auf-
merksam gemacht, damit sie nicht aus eige-
ner Schuld die Zeit verlieren und nach sib-
rer individuellen Konvenienz ihre Zulassung
in die Amts: Stuben bewirken. Ansbach
den 30. September 1807.
Königliche Kriegs-zund Domainen
Kamer.
Graf von Thürhelm.
Dittmar.
(Die Schulen zu Neuburg und Eichstaͤdt be-
treffend.)
Im Namen Seiner Majestaͤt des Koͤnigs.
Da die beiden Mittelschulen von Neu-
burg und Eichstädt einander zu nabe lie-
gen, als daß sie sich nicht gegenseitig beeinträch-
tigen sollten, das tizdum in Eichstädt ohnehin
zu wenig fundire, hingegen Neuburg der Siz
mebrerer tandes-Kollegien, und der Wohn-
ort adelicher und anderer Familien, deren
Söbne vorzüglich böbere Studien bedürfen,
ist: so baben Seine königliche Majestät
mittels Resceripts vom 8. Mati dieses Jab-
res beschlossen, das tizäum in Eichstäde
aufzuheben, das dortige Gymnassum in ei-
ne böhere Bürgerschule zu verwandeln, und
die Mittelschulen in Renburg durch den
bbilosophischen tehrkurs ergänzen zu lassen.
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Diesem allerhoͤchsten Beschluße zu Folge,
wird demnach schon mit kommendem Anfan-
ge des Schuljahres das tizäum in Neu-
burg eröffnet werden. Da aber auch über
jene Gegensiände, welche bisber auf dem
Gomnastum zu Eichstädt gelehrt wurden,
kein Unterricht mehr gegeben wird, so stebe
es der studierenden Jugend von Eichstäde
scei., diesen entweder in Neuburg oder auf
anderen im Konigreiche Baiern noch be-
stebenden Mittelschulen zu empfangen.
Die Bürgerschule, in Eichstädt wird aus
den bisherigen Elementar = und dann noch
zwel höheren Bürgerschulen besteben. Der
Unterricht in jenen, gleich nothwendig für
alle Kinder ohne Ausnahme, bleibt für die
Knaben sowohl, als für die Mädchen der-
selbe, wie bisher, und auf ihn folget für
solche, welche nicht zu den höheren Bür-
gerschulen übergehen., der gewöhnliche Un-
terricht in den Feiertags-Schulen. Hinge-
gen der Unterricht der beiden böheren Bür-
gerschulen ist für jene geeigner, welche ent-
weder sich zu den Gymnastal: Schulen vor-
zubereiten gedenken, oder, ohne sich je dem
gelebrten Stande widmen zu wollen, dennoch
höbere dem höheren Bürgerstande, zu dem
sie schon gehören, oder zu dem zu gelangen
sie streben, angemessene Ausbildung bedür-
fen, und fodern.
Für das Erekurive des Schulwesens in
Eichstäde wird eine eigene Schul-Depufa-
tion niedergesezt, welche aus dem königli-
chen Stadt-Kommissär, zwei Gliedern des
Werwaltungsrathes, und dem keniglichen
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