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Welche einfachen Benefizien sowohl in den
anvertrauten Landgerichten als in den
Inkorporations-Orten vorhanden sind?
Diese sind nicht allein nach den Diözesen,
in welchen selbe entlegen sind, zu reihen, son-
dern auch anzuzeigen:
welche Einkünften jedes genieße; — welche
Lasten selbes zu tragen habe; — ob das
Benefizium bereits zur Seelsorge be-
stimmt worden, oder bereits als ein Schul-
Beneftzium erklärt ist! — wem das Jus
Praesentandi oder nominande zustehe?
Sind Häuser und Gründe vorhanden, so
ist eine Beschreibung derselben beizufügen; —
so wie überhaupts die Entlegenheit eines sol-
chen Benefizial= Hauses von einer Stadt oder
einem Markte zu bemerken ist.
Auf gleiche Art sind Verzeichnisse der vor-
handenen Priester, Bruderschaften und ihres
Vermögensstandes einzusenden. München
den 16. November 180). "
Königliches General-Landes-
Kommissartat von Baiern.
Freiherr von Weichs.
von Schmdger.
An die Kriminal: Unterbehörden des Ober-
Baierischen Hofsgerichts: Bezirkes.
(Das. neue allergnädigste Generale in Kriminal-
Sachen betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Das kenigliche Oberbaierische Hosgericht
bemerkt aus den von Zeit zu Zeit einlaufenden
Kriminal: Untersuchungs-Abkten, daß die
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instruirenden Kriminal" Behörden den §. 20.
des neuesten allergnädigsten General-Mandats
in Kriminal Sachen nicht gleichförmig und
nach dem Geiste desselben in Anwendung brin-
gen. Um nun dieses in Zukunfezuerzielen, wird
daher sämtlichen Land= und Kriminalgerichten
anbefohlen, bei den abzuhaltenden ersten Kon-
stituren vor den General-Fragen dem Inqui-
ten den Vorhalt citati paragraphi in ex-
tenso zu machen, und verbotenus demcon-
Stituso einzuverleiben, sodann erst ad inrer-
rogatoria generalis zu schreiten.
München den 18. November 180).
Königliches Hofgericht in Ober-
Baiern.
Graf Reigersberg.
Beiß.
An sämtliche Gerichts= Behörden der
Provinz Baiern.
(Die Unterstützung der durch Bergbrüche verun-
glückten Unterthanen in Tirol betreffend.)
Im Namen Seiner Masestät des Königs.
Sämtliche königliche Gerichts-Behörden
werden auf die in dem königlichen Baierischen
Intelligenzblatte Nr. 48. eingerückte Geschichte
der vorzüglichsten Bergbrüche in Tirol auf-
merksam gemacht, und erhalten dabei die
Weisung, von dem Unglücke, welches da-
durch die Baierischen Unterthanen dieser Pro-
vinz betrossen hat, die Pfarrer in Kennts-
niß zu sezen, damit dieselben ihren Pfarrkin-
dern die Liebespflicht in Erinnerung bringen,
die unglücklichen Mitbürger durch milde Bei-
träge zu unterstüten. Die königlichen Ge-