Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

1817 
Welche einfachen Benefizien sowohl in den 
anvertrauten Landgerichten als in den 
Inkorporations-Orten vorhanden sind? 
Diese sind nicht allein nach den Diözesen, 
in welchen selbe entlegen sind, zu reihen, son- 
dern auch anzuzeigen: 
welche Einkünften jedes genieße; — welche 
Lasten selbes zu tragen habe; — ob das 
Benefizium bereits zur Seelsorge be- 
stimmt worden, oder bereits als ein Schul- 
Beneftzium erklärt ist! — wem das Jus 
Praesentandi oder nominande zustehe? 
Sind Häuser und Gründe vorhanden, so 
ist eine Beschreibung derselben beizufügen; — 
so wie überhaupts die Entlegenheit eines sol- 
chen Benefizial= Hauses von einer Stadt oder 
einem Markte zu bemerken ist. 
Auf gleiche Art sind Verzeichnisse der vor- 
handenen Priester, Bruderschaften und ihres 
Vermögensstandes einzusenden. München 
den 16. November 180). " 
Königliches General-Landes- 
Kommissartat von Baiern. 
Freiherr von Weichs. 
von Schmdger. 
  
An die Kriminal: Unterbehörden des Ober- 
Baierischen Hofsgerichts: Bezirkes. 
(Das. neue allergnädigste Generale in Kriminal- 
Sachen betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Das kenigliche Oberbaierische Hosgericht 
bemerkt aus den von Zeit zu Zeit einlaufenden 
Kriminal: Untersuchungs-Abkten, daß die 
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1818 
instruirenden Kriminal" Behörden den §. 20. 
des neuesten allergnädigsten General-Mandats 
in Kriminal Sachen nicht gleichförmig und 
nach dem Geiste desselben in Anwendung brin- 
gen. Um nun dieses in Zukunfezuerzielen, wird 
daher sämtlichen Land= und Kriminalgerichten 
anbefohlen, bei den abzuhaltenden ersten Kon- 
stituren vor den General-Fragen dem Inqui- 
ten den Vorhalt citati paragraphi in ex- 
tenso zu machen, und verbotenus demcon- 
Stituso einzuverleiben, sodann erst ad inrer- 
rogatoria generalis zu schreiten. 
München den 18. November 180). 
Königliches Hofgericht in Ober- 
Baiern. 
Graf Reigersberg. 
Beiß. 
An sämtliche Gerichts= Behörden der 
Provinz Baiern. 
(Die Unterstützung der durch Bergbrüche verun- 
glückten Unterthanen in Tirol betreffend.) 
Im Namen Seiner Masestät des Königs. 
Sämtliche königliche Gerichts-Behörden 
werden auf die in dem königlichen Baierischen 
Intelligenzblatte Nr. 48. eingerückte Geschichte 
der vorzüglichsten Bergbrüche in Tirol auf- 
merksam gemacht, und erhalten dabei die 
Weisung, von dem Unglücke, welches da- 
durch die Baierischen Unterthanen dieser Pro- 
vinz betrossen hat, die Pfarrer in Kennts- 
niß zu sezen, damit dieselben ihren Pfarrkin- 
dern die Liebespflicht in Erinnerung bringen, 
die unglücklichen Mitbürger durch milde Bei- 
träge zu unterstüten. Die königlichen Ge-
	        
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