Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

1819 
richts-Behörden haben nicht außer Acht zu 
lassen, auch ihrerseits thaͤtig mitzuwirken. 
Die Beiträge können an die unterzeichnete 
Stelle oder an das königliche Baierische Gene- 
ral, Landes-Kommissariat in Innsbruck ein- 
gesendet werden. München den a#l. Novem- 
ber 1807. 
Königliches General-Landes- 
Kommissariat in Baiern. 
Freiherr von Weichs. 
von Schmöger. 
An sämtliche königliche Baierische Rentämter, 
gesceite Herrschafts-Gerichte, und 
Hauprtstädte. 
(Z3wel Antleivatlons= Steuern für das Finanz- 
Jahr 1go0## betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Nach dem an die Verordnete der Land- 
schaft in Baiern gestellten Postulate, und 
der hierauf von denselben erfolgten allerun- 
terthänigsten Erklérung, haben Selne könig- 
liche Majestär durch ein allerhöchstes Reseript 
vom 17. Rovember dieses Jahres allergnädigst 
verordnek, daß einsweilen zwel Anticipations= 
Kandsteuern, und zwar die erste sogleich, 
und die zweitemit Anfang des Monats Jän- 
ner 1808 ausgeschrieben, und erhoben werden 
sollen; wonach sämtliche Rentämter, ge- 
sreite Herrschafts = Gerichte, und Haupt- 
städte angewiesen sind. München den 24. 
November 1807. 
Königliche Landes-Direkeion 
in Baiern. 
Freiherr von Weichs. 
von Schmböger. 
  
1820 
An nachstehende königliche Behörden. 
(Die Verzeichnisse der Taubstummen betreffend.!?) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Da die königlichen Polizeidirektionen in 
München, und Passau, und die könig- 
liche Polizeikommission in Ingolstade, 
dann die königlichen Landgerichte: Abens- 
berg, Aibling, Burghausen, Er- 
ding, Fischbach, Ingolstadt, Köz= 
ting, bandsberg, München, Pfaf- 
fen berg, Rieden burg, Stadtamhof, 
Trostberg, Viechtach, Werdenfels, 
und Wegscheid; — ferners die Herrschafts- 
Gerichte: Ebersberg, Ehring, Sin- 
ching, Wildenwarth, und Zaizkofen, 
die bereits unterm 3. September dieses 
Jahres (Regierungsblatt vom 10. Sep- 
tember, Stück XIL., Seite 1483) abgefo- 
derten Verzeichnisse der Taubstummen noch 
nicht eingesendet haben, so erhalcen dieselben 
hiermit den Auftrag, in Zeit acht Tagen die 
Einsendung dieser Anzeigen, bei Vermeidung 
der geeigneten Zwangsmittel, zu vollziehen. 
Muͤnchen den 23. November 1807. 
Königliches General-Landes- 
Kommissariat in Baiern. 
Freiherr von Weichs. 
von Schmdger. 
An sämtliche Untermarschkommissariate der 
Provinzen Baiern, Neuburg, Ober- 
Dfalz und Schwaben. 
(Die Quittungen über die Verpflegung der durch- 
marschirenden Truppen betreffend.!) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Samtliche Untermarschkommissariate der 
Provinzen Baiern, Neuburg, Ober-Pfalz 
 
	        
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