Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

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Für arme Kranke, welche aus eigenen 
Mitteln jene Summe nicht entrichten können, 
haben die Landgerichte nach Inhalt der über 
die Armenanstalten auf dem Lande unter dem 
23. November 1803 erlassenen allgemeinen 
Verordnung zu sorgen, sohin die Kosten aus 
den darin bestimmten Mitteln eines jeden 
landgerichtischen Armenfonds, welcher in 
Ermanglung anderer Quellen durch gleich- 
heirliche Konkurrenz des ganzen Landgerichtes 
hergestellt werden muß, zu bestreiten. 
So weit die Kasse des chirurgisch= klini- 
schen Insticuts es zuläßt, werden auch in 
einzelnen Fállen arme Kranke unentgeldlich 
in das Institut ausgenommen, und lediglich 
auf Kosten desselben verpflegt. 
Besonders gilt dieses von Staarblinden, 
und anderen zu einer operativen Behandlung 
geeigneren Augenkranken. 
Die Beamten und Pfarrer werden daher 
engewiesen, gemeinschafelich mit den Landge- 
richts-Aerzten solche Kranke anzuleiten, sie 
an das Institur zu senden, und sich mit dem 
Vorstande selbst in das Benehmen zu setzen, 
ob die Uebernahme gegen obige Kosten- 
Vergütung, oder unenegeldlich geschehen könne. 
Ste sollen jedoch in diesen Fallen mit Aus- 
stellung der Armuthszeugnisse sehr vorsichtig 
sepn, damic dem Institute die Mittel, wahr- 
haft Arme zu unterstützen, nicht durch Sub- 
jekte, welche sich blos dafür angeben, entze- 
gen werden. München den 31. Dezemb. 1306. 
Maxr Joseph. 
Freyherr von Montgelas. 
Auf königlichen allerhdchsten Befehl. 
f. Krempelhuber. 
  
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(Die Konkurs-Prüfung zur Ertheilung des Tisch- 
titels in der Provinz Schwaben betreffend.) 
Im Namen Sr. Masjestät des Königs. 
Die zur Erlangung des landesherrlichen 
Tischtirels nach der Provinzlal-Verordnung 
vom 36. März 180.# vorgeschriebene Kon- 
kurs-Prüfung ist für das heurige Jahr auf 
den r##. des künftigen Monats festgesetzt. 
Die sämmtlichen Kompetenten haben sich 
daher am 13. allhier einzufinden, auf dem 
Landesdirektions= Gebäude zu melden, und 
daselbst dem hiezu bestimmten Sekretär ihre 
Taufscheine und Zeugnisse vorzulegen. Ulm 
den 13. Jänner 1907. 
Königliche Landes-Direktion. 
Frepherr von Keyden. 
Hoppner. 
  
(Den Deserteur Franz Baron Labrique be- 
treffend.) 
Im Namen Sr. Majestät des Königs. 
Nachdem in der Desertions: Tabelle für 
das Monat Dezember von 1goS (XXXXVII. 
Stäck des Regierungsblattes 1896, Seite 
424) der vom Arrillerie-Regiment emtwi- 
chene Kanonier, Franz Baron Labri- 
que, Mautners= Sohn von Landau aus. 
einem Kanzley= Verstoße, sohin ganz irrig 
als Baron Lafabrique vorgetragen wur- 
de , so wird dieser Irrthum hiemitr verich- 
tiget. München den 27. Dezember 1806. 
Königlicher Kriegs-Oekenomie- 
Ratb. 
In Abwesenheit des Direktors. 
Ustrich. 
Kürzinger.
	        
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