1831
Als Macerial'Magaziss-Verwal-
tungs-Offizianten:
Den praktizirenden Diurnisten Franz An-
ton tangenmantel.
Als Kanzellisten:
1. Den Kanzellisten Joseph Böhr, der
zugleich die Tabellistenstelle zu versehen har.
2. Den Diurnisten bei dem General-tan=
des-Kommissariate dahier Peter Eichmann.
3. Den praktizirenden Diurnisten bei bem
biesigen Hallamte Johann Evangelist Fürst.
Als Zoll-Pateutschreiber:
1. Den praktizirenden Diurnisten Fried-
rich Schwarz.
2. Den Gerichts-Praktikanten Beuno
Reiemair.
Als Boten:
Beidem JZoll= und Maut-Direkti-
ons-Bureau:
1. Den Gefreiten bei dem Regimente
Kronprinz Anton Teichmann.
Bei der Expedition:
2. Den Hallwagdiener Gottfried Kram-
lich.
Bei der Zentral-Maut-Kasse:
3. Den patrouillirenden Stationisten
Perüff.
Die beiden Diurnisten, deren Wahl dem
Direktor überlassen wird, erhalten an Tag-
Feldern der eine einen Gulden, der andere
45 Kreuzer täglich.
IV. Da dieser neu errichteten Zentral-
Stelle bloß die Vollziehung der in ihren
Geschäfts-Kreis einschlagenden Geseze und
1832
Verordnungen unter der Aufsscht Unseres
gebeimen Finanz-Ministeriums überlassen
wird; so verstebet es sich von selbst, daß
weder neue Verordnungen noch Verfügun-
gen, wodurch die von Uns gegebenen Ver-
ordnungen und Geseze abgedndert oder an-
ders modiffziret werden, von ihr ausgeben
können. Sie bat sich vielmehr an den In-
balt dieser Geseze und Verordnungen pünkt-
lich und genau zu balten, und wenn ihr
neue abändernde Gesez-Bestimmungen ns-
tbig scheinen, Bericht darüber an Unser
gebeimes Finanz-Ministerium zu erstatten.
Eben so beschränkt sich das Sctras Reche
dieser Stelle über das ihr untergeordnete
Personal bloß auf die den Kollegien unmit-
telbar überlassenen geringeren Disziplinar-
strafen, und woferne Gefahr auf dem Ver-
zuge baftet, auf provisorische Suspenssonen,
über welche aber sogleich Unserem gehei-
men Finanz-Ministerium Bericht erstatter,
und dessen weitere Entscheidung eingebolt
werden muß. Ueber Dienstentlassungen,
Dienstamotionen, Versezungen auf gerin-
gere Stellen, und alle sonstigen Bestra-
fungen des Personals, welche bisber Un-
serer allerhöchsten Entscheidung vorbehalten
waren, muß ebenfalls Bericht an Unser
gebeimes Finanz-Ministertum erstattet, und
durch dieses das Weitere veranlaßt werden.
Eine gleiche Bewandniß bat es mir der
Errichtung neuer Zollstätte, neuen Dienst-
bestellungen, neuen Besoldungen, Besol-=
dungs-Vermehrungen und Zulagen, Grati-
fikationen und Pensionen. Auch diese ge-