Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

1831 
Als Macerial'Magaziss-Verwal- 
tungs-Offizianten: 
Den praktizirenden Diurnisten Franz An- 
ton tangenmantel. 
Als Kanzellisten: 
1. Den Kanzellisten Joseph Böhr, der 
zugleich die Tabellistenstelle zu versehen har. 
2. Den Diurnisten bei dem General-tan= 
des-Kommissariate dahier Peter Eichmann. 
3. Den praktizirenden Diurnisten bei bem 
biesigen Hallamte Johann Evangelist Fürst. 
Als Zoll-Pateutschreiber: 
1. Den praktizirenden Diurnisten Fried- 
rich Schwarz. 
2. Den Gerichts-Praktikanten Beuno 
Reiemair. 
Als Boten: 
Beidem JZoll= und Maut-Direkti- 
ons-Bureau: 
1. Den Gefreiten bei dem Regimente 
Kronprinz Anton Teichmann. 
Bei der Expedition: 
2. Den Hallwagdiener Gottfried Kram- 
lich. 
Bei der Zentral-Maut-Kasse: 
3. Den patrouillirenden Stationisten 
Perüff. 
Die beiden Diurnisten, deren Wahl dem 
Direktor überlassen wird, erhalten an Tag- 
Feldern der eine einen Gulden, der andere 
45 Kreuzer täglich. 
IV. Da dieser neu errichteten Zentral- 
Stelle bloß die Vollziehung der in ihren 
Geschäfts-Kreis einschlagenden Geseze und 
  
1832 
Verordnungen unter der Aufsscht Unseres 
gebeimen Finanz-Ministeriums überlassen 
wird; so verstebet es sich von selbst, daß 
weder neue Verordnungen noch Verfügun- 
gen, wodurch die von Uns gegebenen Ver- 
ordnungen und Geseze abgedndert oder an- 
ders modiffziret werden, von ihr ausgeben 
können. Sie bat sich vielmehr an den In- 
balt dieser Geseze und Verordnungen pünkt- 
lich und genau zu balten, und wenn ihr 
neue abändernde Gesez-Bestimmungen ns- 
tbig scheinen, Bericht darüber an Unser 
gebeimes Finanz-Ministerium zu erstatten. 
Eben so beschränkt sich das Sctras Reche 
dieser Stelle über das ihr untergeordnete 
Personal bloß auf die den Kollegien unmit- 
telbar überlassenen geringeren Disziplinar- 
strafen, und woferne Gefahr auf dem Ver- 
zuge baftet, auf provisorische Suspenssonen, 
über welche aber sogleich Unserem gehei- 
men Finanz-Ministerium Bericht erstatter, 
und dessen weitere Entscheidung eingebolt 
werden muß. Ueber Dienstentlassungen, 
Dienstamotionen, Versezungen auf gerin- 
gere Stellen, und alle sonstigen Bestra- 
fungen des Personals, welche bisber Un- 
serer allerhöchsten Entscheidung vorbehalten 
waren, muß ebenfalls Bericht an Unser 
gebeimes Finanz-Ministertum erstattet, und 
durch dieses das Weitere veranlaßt werden. 
Eine gleiche Bewandniß bat es mir der 
Errichtung neuer Zollstätte, neuen Dienst- 
bestellungen, neuen Besoldungen, Besol-= 
dungs-Vermehrungen und Zulagen, Grati- 
fikationen und Pensionen. Auch diese ge-
	        
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