Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

1837 
Auftrag 
an sämtliche Pfarrer in der Provinz Baiern. 
(Die Gesuche um Parreien betreffend.) 
Alle Pfarrer in der Provinz Baiern, 
welche um Beforderung oder um Versezung 
auf eine andere Pfründe einkommen, erpal- 
ten hiermit den Auftrag, in ihren dießfalls 
einzureichenden Bittschriften nicht nur das 
Dienstesalter als Pfarrer, sondern auch die 
Zahl der vor Antretung des Pfarramtes als 
Hilfspriester in der Seelsorge zugebrachten 
Jahre genau anzumerken, und ibre Anga- 
ben mit Ordinariatszeugnissen zu belegen. 
München den 4. November 1807. 
Königliche tandes-Direktion 
in Baiern. 
Freiherr von Weichs. 
Proherr. 
  
Auftrag 
an die königlichen tandgerichte der Provinz 
Baiern 
(Die Jahrsberichte bektreffend.) 
Die königlichen tandgerichte werden erin- 
nert, daß bis 15. Jänner künftigen Jah- 
res die Jahresberichte des laufenden Jabres 
uber den Zustand der ibnen anvertrauten Be- 
zirke eingelaufen seyn müßen. 
Die Nesultate der Berichte des verflosse- 
nen Jahres haben die unangenehme Erfab- 
rung gegeben, daß mehrere Beamte diesem 
Geschäfte nicht diejenige Aufmerksamkeit ge- 
widmet baben, welche von einem für das 
Wobl des Staats besorgten Diener zu er- 
warten ist. Allgemein wird vorgegeben; die 
  
1833 
Dienslboten -Ordnung werde pünktlich ge- 
balten, und einstimmig ist die Klage über 
immer bäufigere Unfüge der Dienstboten. 
Die Kordonisten leisten, nach diesen Be- 
richten, vollkommen ibhre Schuldigkeit; und 
man könnte manchen Beamten mebrere Dör- 
fer nennen, die keinen Kordonisten gesehen 
baben, — bingegen auch täglich von einer 
Menge fremder Beitler überschwemme wer- 
den, die sie zu Gaben zwingen, wodurch 
selbst die leistung der dem kandesherrn schul- 
digen Reichnisse erschweret wird. 
Ueberall sind die Wege vizinalmäßig ber- 
gestellt; und man findet ganze Srercken, 
auf welchen die Unterthanen, die ihre Pro- 
dukte zu verführen baben, sich Tage lang her- 
umschlagen müssen, und oft noch dazu auf 
den dußerst verwahrlosten Dorfbrücken ihr 
Zugvieb verlieren. In manchen Bezirken 
werden zwar in derjenigen Gegenden, wel- 
che hoͤhere Staatsdiener öfters durchreisen, 
die allerboͤchsten Verordnungen puͤnktlichst 
befolgt; die entfernten Ortschaften sehen aber 
oft Jahre durch keine Gerichtsperson. 
Die Ausrede mancher Beamten: daß die 
Inkorporations, Ortschaften nicht beihelfen, 
kann nicht angenommen werden; da den kö- 
niglichen tandgerichten verfassungsmaßig die 
Oberinspektion darüber zustebt. 
Man hätte gewünscht, der öffentlichen 
Bekanntmachung dieser Rüge entübriget zu 
seyn; da aber durch diese Nichtbefolgung der 
allerhöchsten Verordnungen auch diejenigen 
königlichen landrichter, nelche mit Lise und
	        
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