1911
dußerungen in der Provinz · Baiern und
der oberen Pfalz unterm 77. Juni die-
ses Jabres erlassen worden, und im XXIX
Suuck des allgemeinen Regierungs-Blattes
S. 1114— 1121 enthalten ist, — bat so,
wie die unterm 13. vorigen Monats in
Beziehung auf gedachte allerböchste Ver“
ordnung erfolgten Erxlaͤuterungen und Mo-
disikationen (Regierungs-Blatt I. Stäck
S. 1775 — 1777) auch auf die Provinz
Neuburg ibre ganze Anwendung. Sämt=
liche landgerichte und Rentämter der Pro-
vinz Neuburg werden demnach angewiesen,
nach den Bestimmungen der Verordnung
vom 17. Juni, und den nachgefolgten
Modifikationen und Erläuterungen sich ge-
nauest zu benehmen, den Patrimoyialgerich=
ten und Mediatbehôörden aber wird nach-
drucksamst verboten, obrigkeitliche Verbrie-
sungen über Alienationsfälle der mit dem
Staatsleben-Nerus behafteten Güter oder
einzelner Realitäten zu protokolliren und
auszusertigen. Neuburg den 3. Dezember
1807. '
KöniglicheLandes-Direktl-dn
in Neuburg.
Graf von Tassis.
von Walck.
Auftrag
an saͤmtliche Rentaͤmter der Provinz Tirol.
(Die Befrachtung der Postwaͤgen betreffend.)
Im Namen Seiner Majestaͤt des Koͤnigs.
Da es dem Zwecke der Hostwagens-An-
stalt widerspricht, wenn der Wagen mie zu
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großen Frachestücken beladen wird, deren
Auf- und Abladen nicht allein den schnel-
lern Gang desselben bemmt, soundern auch
bierzu ausser dem angestellten Packer nicht
selten noch Beibilfe erfodert; so findet man
sich durch eine von dem Oberpostamte dahier
dasegen gemachte Vorstellung zu verordnen
veranlaßt, daß künftig keine einzelne Auf-
gabe das Gewicht von go Pfund übersteigen
und selbst die Geldfässer nie mehr als böch-
stens 1oo Pfund wägen dürfen. Uebrigens
bleibt es unbenommen, mebrere einzelne
Stücke nach diesem Gewichte dem Wagen
aufzugeben.
Wenach sich die Erpeditions= dle dußerem
und Post-Aemter zu benehmen baben.
Innsbruck den 7. Dezember r807.
Königliches General= L-andes-
Kommissariat in Tirol, als Pro-
vinzial-EtatsKuratel.
Graf von Arce. Widder.
von Täuffenbach.
Auftrag
an alle königliche Land= und ständische Kri-
minal = Gerichte im Hofgeriches : Bezirke
Straubing in Niederbaiern.
(Die Bezeichnung der Kriminal- Altenstucke be-
trefsend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Ungeachtet der öfters errbeilten Weisun“
gen unterlassen doch einige #andgerichte in
den Kriminal: Konstituten bei jeder Haupt-
sächlichen Frage den Rumer des Produktes,
oder das Folium des Aktes in Margine an-