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zumerken, worin das Corpus delicti, oder
sonst die Veranlassung derselben Frage ent-
balten ist. 6 6
4 Da aber diese Vernachläßigung nicht nur
den Arrest der Inquisiten um so viele Zeit
verlängert, als man nöthig hat, um in eis
nem weitschichtigen Inquisitions= Akte die
vielen Inqutsiten, und Inquisitions-Gegen-
stände aufzusuchen und auszuscheiden, son-
dern auch die Kosten beträchtlich vermehrt;
da weiters auch die Untersuchungen un-
endlich aufgebalten werden, wenn sich eine
neue Juguisttion. in einem solchen älteren
geschlossenen Akte anf alle, oder nur auf
einzelne Untersuchungs-Punkte desselben zu-
rück erstrecker, und der uncersuchende Richter
ste in denselben erst mühsam aufsuchen mußz,
und in Erwägung, daß das Inquisttions-Ge-
richt dadurch keine sonderbare Bemühung
erbält, weil es diese Ausscheidung sich im-
mer machen muß;
So erhalten alle kand; und Kriminal-
Gerichte wiederholt den Auftrag, in den
Konstituten bei jeder erbeblichen Frage die
Veranlassung derselben in Margine anzu-
merken, und bei der Akten= Einsendung in
dem Berichte die Namen der Inquisiten, und
die jedem zur tast liegenden Verbrechen spe-
zisisch anzufübren.
Man erwartet mit aller Zuversicht die
kunftige Darnachachtung, als man im ent-
gegengesezten Falle gegen die Vernachläßi-
gung nach dem Grade der verursachten Z6=
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gerung mit Nochdruck einschreiten würde
Straubing den Zo. November 1307.
Königliches Hofgericht in Nieder=
Baiern.
Freiherr von Reichlin.
Sighard.
Auftrag
an sämtliche königliche tandgerichte in der
Provinz Bamberg.
(Die Gefährte-Gelder der Landrichter in Par-
thei = Sachen berreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Vermäg allerböchsten Reseripts vom 26.
November baben die königlichen tandge-
richte in der Provinz Bamberg in Par-
tbeisachen bei Reisen von ihren Amtssizen
nur die gewöhnlichen Tagsgelder; keines-
wegs aber die Ritt= oder Gefährtgelder in
Anspruch zu nehmen.
Welches denselben andurch zu ihrer Dar#
nachachtung bekannt gemacht wird.
Bamberg den 3. Dezember 1807.
Königliche tandes-Direktion
in Bamberg.
Freiherr von Stengel.
Miller.
Auftrag
an sämtliche Forst-Inspektionen des
gesamten Königreiches.
Die Heuraths = Bewilligungen für die Fersi-
waͤrter betreffend.)
Im Namen Seiner Majestaͤt des Koͤnigs.
Vermoͤg allerhoͤchsten Rescripts vom 4.
Dezember dieses Jahres wurde dem koͤnigli-