Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

1913 
zumerken, worin das Corpus delicti, oder 
sonst die Veranlassung derselben Frage ent- 
balten ist. 6 6 
4 Da aber diese Vernachläßigung nicht nur 
den Arrest der Inquisiten um so viele Zeit 
verlängert, als man nöthig hat, um in eis 
nem weitschichtigen Inquisitions= Akte die 
vielen Inqutsiten, und Inquisitions-Gegen- 
stände aufzusuchen und auszuscheiden, son- 
dern auch die Kosten beträchtlich vermehrt; 
da weiters auch die Untersuchungen un- 
endlich aufgebalten werden, wenn sich eine 
neue Juguisttion. in einem solchen älteren 
geschlossenen Akte anf alle, oder nur auf 
einzelne Untersuchungs-Punkte desselben zu- 
rück erstrecker, und der uncersuchende Richter 
ste in denselben erst mühsam aufsuchen mußz, 
und in Erwägung, daß das Inquisttions-Ge- 
richt dadurch keine sonderbare Bemühung 
erbält, weil es diese Ausscheidung sich im- 
mer machen muß; 
So erhalten alle kand; und Kriminal- 
Gerichte wiederholt den Auftrag, in den 
Konstituten bei jeder erbeblichen Frage die 
Veranlassung derselben in Margine anzu- 
merken, und bei der Akten= Einsendung in 
dem Berichte die Namen der Inquisiten, und 
die jedem zur tast liegenden Verbrechen spe- 
zisisch anzufübren. 
Man erwartet mit aller Zuversicht die 
kunftige Darnachachtung, als man im ent- 
gegengesezten Falle gegen die Vernachläßi- 
gung nach dem Grade der verursachten Z6= 
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gerung mit Nochdruck einschreiten würde 
Straubing den Zo. November 1307. 
Königliches Hofgericht in Nieder= 
  
Baiern. 
Freiherr von Reichlin. 
Sighard. 
Auftrag 
an sämtliche königliche tandgerichte in der 
Provinz Bamberg. 
(Die Gefährte-Gelder der Landrichter in Par- 
thei = Sachen berreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Vermäg allerböchsten Reseripts vom 26. 
November baben die königlichen tandge- 
richte in der Provinz Bamberg in Par- 
tbeisachen bei Reisen von ihren Amtssizen 
nur die gewöhnlichen Tagsgelder; keines- 
wegs aber die Ritt= oder Gefährtgelder in 
Anspruch zu nehmen. 
Welches denselben andurch zu ihrer Dar# 
nachachtung bekannt gemacht wird. 
Bamberg den 3. Dezember 1807. 
Königliche tandes-Direktion 
in Bamberg. 
Freiherr von Stengel. 
Miller. 
  
Auftrag 
an sämtliche Forst-Inspektionen des 
gesamten Königreiches. 
Die Heuraths = Bewilligungen für die Fersi- 
waͤrter betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestaͤt des Koͤnigs. 
Vermoͤg allerhoͤchsten Rescripts vom 4. 
Dezember dieses Jahres wurde dem koͤnigli-
	        
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