Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1807. (2)

1917 
werden sellen, erneuern sich doch die dieß- 
salligen Beschwerden der königlichen Post- 
Bebèͤrden. 
Saͤmtlichen koͤniglichen Landgerichten, 
Pelizel-Beherden, und Mautämtern gehet 
daber, in Folle allerböchster Entschließung 
vom 27. vorigen Monats, der wiederholte aller- 
Zuädloste Befehl zu, über diese Unfüge der 
Boten alles Ernstes zu wachzn. 
Vcuoͤrthen den 1. Dezeniber 1807. 
Konigliche landes-Direktion 
in Baiern. 
Freiherr von Weich s, 
Reger. 
  
Anftrag 
an sämtliche dußere allgemeine Rentämter, 
Bräu= und Kollegialtarations-Aemter, Herr- 
schafts-Gerichte, und Hauptstädte der Pre- 
vinz Baiern. 
(Dit Tagbuche= Ertrakte betressend.) 
Im Namen Seiner Mgajestät des Königs. 
Die äußeren Rent-Bräu= und Kollegial= 
tarations-Aemter, Her 'schafts-Gerichte und 
Hauptstädte erhalten biermit den Auftrag, 
die Tagbuchs= Ertrakte künftig in duplo 
und zwar vom Monate Jänner 130s ange- 
sangen bei Vermeidung eigener Boten jedes- 
mal unfeblbar einzusenden. Munuchen den 
1 3. Dezember 1807. " 
Königliches General-tandes-Kom- 
missariat in Baiern, als Provin- 
hial-Etats-Knratel. 
Freiherr von Weichs. Neumayr. 
von Schmöger. 
1918 
Auftrag 
an saͤmtliche koͤnigliche Rentaͤmter in Baiern. 
(Die Erhebung des geistlichen Staatsbeitrages 
(Dezimation) betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestaͤt des Koͤnigs. 
Da der geifstliche Staatsbeitrag, welchen 
die saͤmtlichen geistlichen Kirchen- und mil- 
den Stiftungen 2c. unter Benennung der De- 
zimation, von ihren Besizungen, und frucht- 
bringenden Rechten zur Bestreitung der un- 
entbehrlichen Staatsbedürfniße, nach ibrer 
Verbindlichkiit jäbrlich zu entrichten baben, 
mit Ende Novembers verfallen ist; so wer- 
den alle königliche Renc#mrer in Baiern bier- 
mit angewiesen, diese Auflage ungesäumt 
auf die namliche Weise, wie in den lezt vor- 
bergebenden Jabren gescheben ist, von den 
erwähnten Kontribnenten ohne Unterschied, 
ob sie im In; oder Auslande eristiren, ge- 
borig zu erbeben, und unmittelbar zur ke- 
niglichen provisorischen Provinzial= Haupt- 
Kasse bieler ohne Verzug einzusenden, den 
Dezimationspflichrigen jedech über den Be- 
trag der ganzen Schuldigkeit für das Kalen- 
derjahr 1 807 zwei Parrialquittungen, näm- 
lich die eine für die ersten 3 Quartale und 
die zweite für das lezte Quartal, auszustel- 
len. München den 17. Dezember 1807. 
Königliches General-tandes--Kom- 
missariat in Baiern, als Provin- 
zial= Etats= Kuratel. 
Freiherr von Weichs. Neumayr. 
von Schmöger.
	        
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