103] Die Organisat. d. Vermessungswesens u. d. Anfertig. neuer Gemarkungskarten. 103
Als Maßstab der Fehlergrenze bei Doppelmessungen mittelst der Latte
kann folgende Zusammenstellung bei Längenmessungen als Grundlage
en:
Bei 10 Meter Länge = 0.02 Meter,
½ 50 5% — — 0,10 „
2 100 7 – — 0,20 75
t- 200 2 — — 0,30 15
„ 300 „ — — 0.,0
„ 100 „ — -- 0,45 „,
-lr 500 l — 1000 rl'
„ 1000 „ — — 1,.,50 "„
Im ungünstigen Terrain kann auch wohl der Fehler das Doppelte
betragen. Die succefsfive Ausarbeitung der Handrisse hat
mit großer Aufmerksamkeit zu geschehen und sowohl hierzu, als
überhaupt zur Ausführung der Vermessungen find die Special. Instruktionen
mit großer Umsicht auszuarbeiten. Die Handrisse bilden das wichtigste
Dokument des ganzen Vermessungswesens, was niemals aus
den Augen verloren werden darf, denn fie sollen Alles, und zwar namentlich
alle Grenzmarken enthalten, welche auf die Kultur= und die Besitzgrenzen
Bezug haben. Sie dienen namentlich auch dazu, die bei jeder Aufnahme
unausbleiblichen Unrichtigkeiten zu beseitigen, und müssen zu diesem
Zwecke in dem Gemeindehause ausgelegt werden, um den Eigenthümern
Gelegenheit zu bieten, einen Fehler noch rechtzeitig berichtigen zu können.
Die Längenmessungen find mit 5 Meter-Latten, event. mit Stahlbandmaßen
von 20 Meter Länge auszuführen. Bei schwierig zu erreichenden
Objekten darf jedoch auch die Anwendung eines Distanz messenden Theodoliten
gestattet werden, wie sie z. B. Breithaupt in Cassel liefert. Diese Fälle
müssen jedoch schristlich deklarirt werden.
8) Zeichnung der Pläne.
Das Format der Pläne darf nicht zu groß sein, weil dadurch die Abnützung
beim Gebrauche stärker ist, etwa 1,0 Meter breit und 66 Centimeter
hoch. Auf Leinwand oder Kattun aufgezogenes Papier ist nicht nur
theurer, sondern auch der Veränderung mehr unterworfen, als einfaches,
starkes sogenanntes Groß-Adlerpapier.
Der Maßstab, in welchem die einzelnen Pläne zu zeichnen sind, ist
so zu wählen, daß ein hinreichend deutliches Bild entsteht, und alle Maaße,
welche zur Feststellung der Grenzmarken und zur sicheren Berechnung des
Flächeninhaltes dienen, eingetragen werden können. Für Dorflagen und
Gebäudekomplexe darf der Maßstab daher nicht kleiner sein, wie 1:500
kn 1: 1000, und für Feldpläne 1:1500 bis 1:2000 der natürlichen
röße.
Außer der Orientirung, bezüglich der Besitz-, Kultur= und Gemarkungsgrenzen,
so wie der Angabe des Maßstabes erhält jeder Plan einen Titel,
der den Namen der Gemarkung, die Nummer des Planes und die darin
vorkommenden Grundstücksnummern angiebt. In dem Format der Grundstückspläne
ist ein Uebersichtsplan im Maßstabe von 1:10,000 zu zeichnen,