1899
. 3u. Der Bodenzins wird alsbald in
das Hypotheken= Buch eingetragen.
§. 32. Der Zinspflichtige kann sein
Gut von dem Bodenzinse frei machen, wenn
er an den Privat = Zins = Herrn für jeden
Gulden Zins fünf und zwanzig Gulden
Kapital entrichtet.
K. 33. Der Zinspflichtige kann mit halb-
jähriger Auskündung den Bodenzins ganz,
oder zum Thbeile ablösen. Von Seite des
Zins-Herrn ist das Bodenzins-Kapital
unaufkündbar.
II. Titel.
Von der Konstituirung und Erlangung
eines Lehens.
x. Kapitel.
Von der Belebnung.
S. 34. Niemand kann im Umfange des
Baierischen Reiches tehen verleiben, als der
König. .
Z.35.JederBaierischeStaats-Bükger
kann tehen empfangen.
G. 36. Nichts kann zu tehen gegeben wer-
den, als die böheren Kron-Aemter und lie-
gende Güter.
G. 37. Zur Belohnung grosser und be-
stimmter, dem Staate geleisteter Dienste
stebt es dem König frei, tehen zu verleiben,
um biezu vorzüglich die künftig heimfallen-
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1900
den teben, oder neu erworbene Staats-De-
mänen zu verwenden.
G. 38. Uebrigens verbleibt es bei den Be-
stimmungen der unterm 20. Oktober 1804,
wegen Unveraͤusserlichkeit der Staats-Güter
erlassenen Pragmatik.
6. 30. Während der Minderjährlgkeie des
Königs kann kein neues tehen verliehen wer-
den. Die tebens = Erneuerungen nehmen
jedoch ihren Fortgang.
§6. 40. Die teben können auf die tebens-
zeit des tehen-Mannes, oder auf die männ-
lichen Erben verliehen werden.
C. ár. Ein lehen kann nur durch die wirk-
liche Belehnung erworben werden. Zusa-
gen, lezte Willens-Verordnungen und An-
wartschaften send ohne Wirkung. Mitbe-
lehnschaften und eventuelle Belebnung fin-
den in Zukunft nicht statt.
h. 42. Die Belehnung mite den Tbron=
teben wird von dem König selbst, auf dem
Throne, von den Ministern, Kron-Beam-
ter und obersten Hof: Aemtern umgeben,
vor dem versammelten Hofe vorgenommen,
nach den Vorschristen des Belehnungs-Ce-
remoniels.
§. 43. Die Belehnung mit den Kanz-
lei: tehen wird von dem Minister der aur-
wärtigen Angelegenheiten, oder in dessen
Verbinderung durch einen Kommissär bei
dem obersten teben-Hofe vorgenommen.
Nach Umständen kann der Belehnungs-Ake