Contents : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

Botschafter  in  Paris  (1874  bis  1885)  361

Ihrer  Konvenienz  einzurichten,  da  mir  jeder  Tag  recht  ist  und  ich  ausdem
  Allerhöchsten  Handschreiben  entnehme,  daß  es  Seiner  Majestät  nicht
um  die  Beschleunigung  der  Angelegenheit  zu  tun  ist.  Von  dem  Zeitpunkt
Ihrer  Ankunft  in  Varzin  haben  Eure  Durchlaucht  wohl  die  Güte  mich,

zu  unterrichten.
von  Bismarck.

Abschrift.
Ems,  10.  Juli  1885.

Aus  Ihrem  Schreiben  vom  8.  d.  M.  ersehe  ich  des  Fürsten  von  Hohenlohe
  Annahme  des  wichtigen  Postens  und  seinen  Dank  für  das  projektierte
Vertrauen.  Die  gestellten  Bedingungen  finde  ich  sehr  natürlich,  doch  kann
ich  mit  Ihrer  Ansicht,  denselben  von  einer  Rücksprache  mit  Ihnen  zu  entbinden,
  mich  nicht  einverstanden  erklären,  denn  er  kann  Ihre  Ansichten
nur  bei  einer  mündlichen  Ideenaussprache  gründlich  erfahren  und  erkennen,
und  so  orientiert  dann  erst  nach  Straßburg  gehen,  wenn  dies  überhaupt
ratsam  ist,  bevor  er  ernannt  ist,  weil  durch  des  Fürsten  Erscheinen  daselbst
die  Sache  so  offiziell  transpiriert,  so  daß  dann  von  einer  Nichtannahme
nicht  mehr  die  Rede  sein  kann.  Ich  würde  daher  vorschlagen,  daß  der
Fürst  Hohenlohe  nach  Varzin  dem  Minister  Hofmann  ein  Rendezvous
halben  Wegs  zwischen  Schillingsfürst  und  Straßburg  gibt.  Der  Antritt
des  Fürsten  Hohenlohe  in  sein  Amt  muß  jedenfalls  nicht  übereilt  werden,
weil  ich  den  Hinterbliebenen  des  Feldmarschalls  Manteuffel  eine  Belassung.
von  dessen  Einnahmen  auf  drei  Monate  gelassen  habe,  eine  Art  Karenzzeit
als  einzige  Möglichkeit,  die  sehr  schlimme  Lage  in  finanzieller  Beziehung.
einigermaßen  zu  sichern.

Wilhelm.

Journal.
Baden--Baden,  13.  Juli  1885.

Bei  unsern  Besprechungen  in  München  über  die  Statthalterfragestellte
  es  sich  als  das  Wichtigste  heraus,  zu  wissen,  ob  die  Statthalterschaft
unverändert  bleiben  werde  und  wie  sich  die  Pensionsverhältnisse  regeln
lassen.  Völderndorff  meinte,  daß  die  Statthalterschaft  nur  eine  Funktion
und  keine  Stelle  sei,  ich  müsse  also  noch  irgend  etwas  andres  sein,  damit
man  dem  Oberstkämmerer,  General  oder  Wirklichen  Geheimen  Rat  diese-Funktion
  übertrage.  Bei  meinem  Besuche  in  Straßburg  sagte  aber  Mayr,#)
das  möge  früher  richtig  gewesen  sein,  sei  es  aber  jetzt  nicht  mehr,  da
durch  neuere  Verordnung  der  Statthalter  ein  Amt  sei.  Auch  lauteten

 

1)  Unterstaatssekretär  von  Mayr,  der  Leiter  der  Finanzabteilung  des  reichsländischen
  Ministeriums.