Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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der eingeführten allgemeinen Form das Ab- 
solutorium erfolgr. 
IX. In Beziehung auf jenes Stif- 
trungs- und Kommunal-Vermögen, 
welches der Administration der Patrimo- 
nial= Geriches= Herrschaften anver- 
traut ist, Gußer#t sich die oberste Minlsterial= 
Kurarel auf folgende Weise: 
1. Die Patrimonial-Gerichtsherren sind 
verbunden: 
a. Die Kognition des Vermögens, 
mittels Einsendung der Inventarisa- 
tion, zu gewähren; 
b. die Kognition der Verwendung 
der aus diesem Vermögen hervorgehenden 
Reute, mittels Einsendung eines Dupli- 
kates der Rechnung zu gewöhren, und 
in Beziehung auf die Verwaltung 
dieses Vermögens diesenigen Vorschriften im 
analoge Erfüllung zu sezen, welche 
denselben in Beziehung auf die Gerichrs= 
haltung durch die allerhöchste Verordnung 
vom 6. Junins 1807 gegeben find. 
. Die Uebersschüfse des der Admini- 
stration der Parrimontal Gerichrsherren an- 
verwauten Vermögeno werden auf keine 
Weife mit dem, unter der königlichen Admi- 
nistratipn stehenden Vermögen vermische; 
sie uncerliegen jedoch der analogen An- 
wendung der in Beziehung auf dieses lezte 
Vermäögen festgesezten Primzipien. der 
Verwendung. 
3. Die Ausübung der Minlster al- 
Kuratel gegen die Patrimental-Ge- 
richtsherren geschiehn in allen Bezie- 
hungen durch die einschlägigen General- 
andes-Kommissariate. 
X. Die Komperenz dersenigen Stellen, 
durch welche das Ministerium des Innern 
jene oberste Kuratel des gesamten Stifrungs- 
und Kommunal-Vermögens, mit welcher es 
bekleidet ist, ausübr, umfaßt demnach in 
Folge jener Bestimmungen, welche theils in 
den vorstehenden organischen Gesezen schon 
gegeben, theils aus einer vollkommenen Ere- 
kution derselben bedinge sind, nachstehende 
Funkteions -Theile, und Personal- 
Konsticutrung. 
A. Das geheime Jentral-Rechnungs Kom- 
missariat des Innern 
1I. führe die oberste Kontrolle über 
die Verwaltung des gesamten Stistungs= und 
Kommunal= Vermögens; 
a. in ihm konzentrirt sich die Kognition 
des gesameen Fundirungo= Verms- 
gens; es ist daher der Depolar aller 
Bermögens= Inventarisarionen; 
3. in ihm konzentrirc sich die Kognition 
aller Renten und basten von allen 
Stiftungen und Kommunitken; 
es ist daher der Deposirar aller Stif— 
tungs und Kommunal-Etato; 
4. in ihm konzentrirt sich durch die Re- 
visson, Super Neviston, und den Enrwurf 
der Absolutorien die ganze Komptabi- 
lität der Stifeungs= und Kommunal: Ad- 
ministrarion; es ist daher der Deposirar 
aller Jahres-Rechnungen, der Srif- 
tungs= und Kommunal-Admiuistraroren. 
Jur Erfüllung dieser Komprten; ist das 
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