Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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Fundirungs= und Jahres -Etats von den 
Stiftungen, welche den königlichen Admini- 
stratronen anvertraut sind, und die erste Re- 
vision derselben vor; die erste Kognition, 
und Revisson der Etats von den Patrimonial= 
Stiftungs- und Kommunal-Administratio- 
nen faͤllt in den Geschaͤftskreis der Rechnungs- 
Kommissariate bei den General-Kommissaria- 
ten als Patrimonial: Stistungs= und Kom- 
munal-Kuratelen; die Super-Revision ge- 
hrt zum Ressort des geheimen Zentral-Rech- 
nungs-Kommissariates, welches alle Spezlal- 
Eta:s in einen General-S###ftungs= und in 
einen General-Kommunal= Etat aufnimmr, 
und dieselben dem geheimen Ministerium des 
Innern mit einer umfassenden und zweckmäßtr 
gen Revisions= Erinnerung vorlege. 
éC. 3. Auf die Grundlage des General= 
Stistungs= Ekats wird der Etat der Srif= 
tungs: Zentral-Kasse gestellr, welcher gleich= 
falls der Revision des geheimen Zentral-Rech- 
nungs--Kommissariates unterliegt. 
C. Erhaltung und Vermehrung des Grund- 
Vermägens. 
6. 1. Das geheime Zentral= Rechnungs- 
Kommissariat des Innern ist der Deposi ar 
aller Inventarien, und aller Stats. In ihm 
konzentrirt sich daher die Kontolle gegen alle 
dußeren Administrationen in Hinsicht der Er- 
füllung dersenigen Verbindlichkeiten, welche 
denselben für die Erhaltung und Vermehrung 
des Vermäögens durch die einschlägige In- 
struktion auferlegt worden sind. 
G. 2. Es gehört zu den wesenrlichen Pflich- 
ten des geheimen Zentral, Rechnungs Kom- 
  
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missariares, gegen alle Unternehmungen der 
dußern Administratoren, welche die Vermin-- 
derung des Fundirungs-Vermögene zur Folge 
haben könnten, sorgfältig zu wachen, es mag 
sich das ungünstige Resultat einer solchen 
Handlung aus den eingehenden Berichten, 
aus den Manual-Extrakten, oder aus den 
Rechnungen ergeben. 
6. 3. Das erwähnte Kommissariat ist nach 
dem Umfange seiner Funktions-Theile auf- 
gefodert, alle zweckmäßigen Vorschläge für die 
Vermehrung des Vermögens bei dem gehei- 
men Ministerium des Innern zu überreichen, 
und alle Mittel aufzusuchen, welche sich für 
den Erwerb einer höheren Rente, und für die 
Erleichterung der Lasten als nüzlich, oder noth- 
wendig darstellen. 
D. Rechenschaft. 
6. 1. Das geheime Zentral:Rechnungs- 
Kommissariat des Innern ist der Depositar al- 
ler Stistungs, und Kommunal-Rechnungen. 
Dasselbe wird denmach pflichemäßige Sorge 
tragen, daß die Rechnungen der unmittelbaren 
koniglichen Administratoren, und des Stif- 
tungs Zentral= Kassiers bis zum 15. Novem- 
ber, und die Duplikate der Patrimonial-Stif- 
tungs- und Kommunal-Rechnungen bis zum 
15. Dezember eingereicht, oder ausf dem Wege 
der Exekution erholt werden. 
6. 3. Aus den vorliegenden Rechnungen 
wied eine Genecral: Stiftungs= und Kommu- 
nal-Rechnung zum Behufe der finanzlellen 
Operatlonen im Gebiete der Slifungen, und 
Kommunitäten ausgestellt, nud dadurch die
	        
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