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Fundirungs= und Jahres -Etats von den
Stiftungen, welche den königlichen Admini-
stratronen anvertraut sind, und die erste Re-
vision derselben vor; die erste Kognition,
und Revisson der Etats von den Patrimonial=
Stiftungs- und Kommunal-Administratio-
nen faͤllt in den Geschaͤftskreis der Rechnungs-
Kommissariate bei den General-Kommissaria-
ten als Patrimonial: Stistungs= und Kom-
munal-Kuratelen; die Super-Revision ge-
hrt zum Ressort des geheimen Zentral-Rech-
nungs-Kommissariates, welches alle Spezlal-
Eta:s in einen General-S###ftungs= und in
einen General-Kommunal= Etat aufnimmr,
und dieselben dem geheimen Ministerium des
Innern mit einer umfassenden und zweckmäßtr
gen Revisions= Erinnerung vorlege.
éC. 3. Auf die Grundlage des General=
Stistungs= Ekats wird der Etat der Srif=
tungs: Zentral-Kasse gestellr, welcher gleich=
falls der Revision des geheimen Zentral-Rech-
nungs--Kommissariates unterliegt.
C. Erhaltung und Vermehrung des Grund-
Vermägens.
6. 1. Das geheime Zentral= Rechnungs-
Kommissariat des Innern ist der Deposi ar
aller Inventarien, und aller Stats. In ihm
konzentrirt sich daher die Kontolle gegen alle
dußeren Administrationen in Hinsicht der Er-
füllung dersenigen Verbindlichkeiten, welche
denselben für die Erhaltung und Vermehrung
des Vermäögens durch die einschlägige In-
struktion auferlegt worden sind.
G. 2. Es gehört zu den wesenrlichen Pflich-
ten des geheimen Zentral, Rechnungs Kom-
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missariares, gegen alle Unternehmungen der
dußern Administratoren, welche die Vermin--
derung des Fundirungs-Vermögene zur Folge
haben könnten, sorgfältig zu wachen, es mag
sich das ungünstige Resultat einer solchen
Handlung aus den eingehenden Berichten,
aus den Manual-Extrakten, oder aus den
Rechnungen ergeben.
6. 3. Das erwähnte Kommissariat ist nach
dem Umfange seiner Funktions-Theile auf-
gefodert, alle zweckmäßigen Vorschläge für die
Vermehrung des Vermögens bei dem gehei-
men Ministerium des Innern zu überreichen,
und alle Mittel aufzusuchen, welche sich für
den Erwerb einer höheren Rente, und für die
Erleichterung der Lasten als nüzlich, oder noth-
wendig darstellen.
D. Rechenschaft.
6. 1. Das geheime Zentral:Rechnungs-
Kommissariat des Innern ist der Depositar al-
ler Stistungs, und Kommunal-Rechnungen.
Dasselbe wird denmach pflichemäßige Sorge
tragen, daß die Rechnungen der unmittelbaren
koniglichen Administratoren, und des Stif-
tungs Zentral= Kassiers bis zum 15. Novem-
ber, und die Duplikate der Patrimonial-Stif-
tungs- und Kommunal-Rechnungen bis zum
15. Dezember eingereicht, oder ausf dem Wege
der Exekution erholt werden.
6. 3. Aus den vorliegenden Rechnungen
wied eine Genecral: Stiftungs= und Kommu-
nal-Rechnung zum Behufe der finanzlellen
Operatlonen im Gebiete der Slifungen, und
Kommunitäten ausgestellt, nud dadurch die