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gend durch seine eifrige Verwendung erworben
har, die silberne Verdienst-Medaille.
München den 5. Februar 1808.
Mar Joseph.
Freiherr von Montgelas.
Auf kbniglichen allerhbchsten Befehl.
von Flad.
(Die erledigte Pfarrei Staruberß#betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Durch den am 14. Jänner erfolgten Todfall
des Pfarrers Anton Ritter wurde die Pfarrei
Starnberg erlediget. Sie ist mit Zehenten
und einem kleinen Widdum versehen, und hat
einen Hilfspriester nicht nothwendig. München
den 6. Februar 1808.
Koͤnigliche Landes-Direktion
von Baiern.
Freiherr von Weichs.
von Faber.
(Den Kluͤberischen Entwurf einer IJustruktien für
Landesschieder oder Feldgeschworne betreffend.)
Von dem gräflich Pappenheimischen Kom-
missions= Rathe J. S. Klüber ist eine Schrift
unter dem Titel:
Entwurf einer Instruktion für
verpflichtete Landesschieder,
Steiner, Steinsezer oder Feld-
geschworne. 8. Pappenheim 180g.
erschienen, die sich durch Zweckmassigkeit und
Brauchbarkeit sowohl für die Gerichte, als
bie Genossenschaften der Feldgeschwornen sehr
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vortheilhaft auszeichnee, und denselben in dieser
Hinsiche hiemit öffentlich empfohlen wird.
Muͤnchen den 12. Februar 1808.
Auf Seiner königlichen Majestät besonderen
allerhbchsten Befehl.
Freiherr von Montgelas.
von Krempelhuber.
(Den Fundations-Zuwachs der Universitäk Lands=
hut betreffend.)
Seine königliche Majestär haben mictelst Res-
kriptes vom 18. Dezember 1807 allergnaͤdigst
geruher, der Universicäc Kandshur zu dem ihe
bereits im Jahre 1804 uͤbergebenen sogenann-
ten Haage nunmehr auch das vollkommene
Eigenthum des angränzenden Hofgarrens,
und der darin gelegenen Gebaude, als Be-
standtheil des Fundirungs-Vermögens, und
zwar zum Behufe des Lehrstuhlco der Land-
und Forst-Wirchschaft allergnadigst zu ver-
leihen, und die förmliche Ertradition dieser
Realitkten zu verordnen.
München den 38. Februar 1808.
Auf Seiner könialichen Majestät besonderen
allerhchsten Befehl.
Freiherr von Montgelas.
von Krempelhuber.
(Das Bürger-Militäkr in Stranbing berreffend.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Das Bürger-Militär der königlich= Baie-
rischen Haupestadt Straubing bestehet aus
einem Infanterie-Bataillon, einer Cskadron
Karallerie, und einer Kom pagnie Arrillerie
Als Stabs-Offtziere haben Seine Mazestäe
der Köntg unterm 20. Jänner abhin allergnd-