Metadata : Briefe und Akten zur Geschichte des Dreissigjährigen Krieges. Neunter Band. (9)

283.  1611  655

vornebmsten  Mittel  entzogen  würden,  durch  die  ihm  in  seiner  jetzigen  Juli,  erate
Bedrängnis  geholfen  werden  könnte.  Hälfte.
II.  Mittel.  Wenn  Neuburg  die  karpfälzische  Administration
verliert,  so  sind  ihm  alle  Mittel  benommen,  wodurch  es  ermutigt  werden
möchte,  dem  jüterbogker  Vertrag  zu  widersprechen  ;  nıan  muss  daher  verhüten,
  dass  Neuburg  zur  Administration  kommt.  Man  könnte  dem  zwar
entgegen  halten,  dass  gerade  durch  die  Einräumung  der  Administration
Neuburg  zur  Ratifikation  bewogen  werden  dürfte.  Darauf  ist  aber  zu
erwidern,  dass  dies  vielleicht  beim  alten,  nicht  aber  beim  jungen  Pfalzgrafen
  zutreffen  mag,  der  bei  Lebzeiten  des  Vaters  doch  nicht  zur
Adıninistration  käme,  dagegen  auf  die  jülicher  Lande  so  erpicht
ıst,  dass  er  darüber  wol  anderes  hintansetzt.  Und  selbst  wenn
unter  dieser  Bedingung  beide  Pfalzgrafen  gewonnen  werden  könnten,
so  ist  doch  zu  bedenken,  dass  dadurch  nur  neue  Zerrüttung  im
Reich  entstehen  wärde:  1.  wegen  des  kurfürstlich  pfälzischen  Testaments,
2.  wegen  der  kaiserlichen  Bestätigung  desselben,  3.  wegen  der  schon
geleisteten  Huldigung,  4.  wegen  der  erfolsten  Anerkennung  des  Administrators
  durch  das  Kammergericht  und  die  geistlichen  Kurfürsten,
5.  da  der  Administrator  im  Besitz  ist  und  6.  der  junge  Kurfürst
von  keinem  andern  Administrator  wissen  will.  Auch  die  Unierten
werden  den  jetzigen  Administrator  nicht  lassen  können,  der  überdies
Sachsen  in  der  jülicher  Sache  nie  zuwider  gewesen  ist  sondern  zu
dessen  Einnabme  mit  Hintansetzung  seiner  eigenen  Interessen  geraten
hat.  Der  Kurfürst  von  Sachsen  wird  ihm  aber  1.  grosse  Freundschaft
erweisen,  wenn  er  ihn  bei  der  Administration  erhält  und  befördert,  dass
er  zum  Kurfürstentag  beschrieben  wird;  2.  er  wird  sich  dadurch
den  jungen  Kurfürsten  verpflichten  und  gute  Korrespondenz  zwischen
den  beiden  Kurhäusern  stiften,  3.  Gefahr  und  Unruhe  vom  Reich
abwenden  und  4.  dem  Kaiser  einen  ansehnlichen  Dienst  erweisen,
dem  aufs  höchste  daran  liegt,  dass  der  Kurfürstentag  fruchtbar  abgeht.
las  geschieht  aber  am  besten,  wenn  das  ganze  kurfürstliche  Kolleg  beisammen
  ist;  denn  der  Administrator  soll  nicht  gewillt  sein,  den  Kurfürstentag
  zu  besuchen  oder  zu  beschicken,  wenn  er  nicht  ebenso  wie
Kurbrandenburg,  der  noch  gar  nicht  ausgesöhnt  ist,  beschrieben  wird.!  —
Man  könnte  dagegen  einwenden,  dass  nun  die  Zeit  zur  Beschreibung
des  Administrators  zu  kurz  sei;  —  aber  es  ist  schon  angedeutet
worden,  dass  Sachsen  auch  wegen  der  jülicher  Sache  Ursache  hat,
mit  dem  Kurfürstentag  etwas  an  sich  zu  halten.  Da  auch  des
Kaisers  Interesse  dazu  kommt,  so  ist  der  Verzug  von  etwa  drei
Wochen  umso  weniger  in  Anschlag  zu  bringen  als  1.  dem  Kaiser
durch  Ergänzung  des  Kollegs  sehr  gedient,  2.  Sachsen  durch
die  kaiserlicbe  Bestätigung  in  der  jülicher  Sache  gesichert  und
3.  Neuburg  gewiss  dazu  gebracht  werden  wird,  sich  zur  Ratifikation

!  Die  Aussöhnung  war  inzwischen  am  24.  Juni  erfolgt;  vgl.  no.  186,
8.  449,  Anm.  1.