Benennung
&
Id3
1855
1861
1863
1867
1898
1917
Der Vater kann den von ihm benannten
Vormundvonder Verpflichtung
entbinden, Inhaber= und Ordrepapiere
zu hinterlegen und den im § 1816
bezeichneten Vermerk in das Reichsschuldbuch
oder das Staatsschuldbuch
eintragen zu lassen. 1855, 1856,
1903, 1917.
Der Vater kann den von ihm benannten
Vormund von der Verpflichtung
entbinden, während der Dauer
seines Amtes Rechnung zu legen. 1855,
1856, 1903, 1917.
Benennt die eheliche Mutter einen
Vormund, so kann sie die gleichen
Anordnungen treffen wie nach den
8§ 1852—1854 der Vater. 1856.
Als Mitglied des Familienrats ist
berufen, wer von dem Vater oder
der ehelichen Mutter des Mündels
als Mitglied benannt ist. Die Vorschriften
des § 1778 Abs. 1, 2 finden
entsprechend Anwendung. 1862, 1868.
Hat der Vater oder die eheliche Mutter
Ersatzmitglieder benannt und die
Reihenfolge ihres Eintritts bestimmt,
soist diese Anordnung zu befolgen. 1868.
Zum Mitgliede des Familienrats soll
nicht bestellt werden, wer mit dem
Mündel weder verwandt noch verschwägert
ist, es sei denn, daß er von
dem Vater oder der ehelichen Mutter
des Mündels benannt oder von dem
Familienrat oder nach § 1864 von
dem Vorsitzenden ausgewählt worden ist.
Der Vater und die Mutter des volljährigen
Mündels sind nicht berechtigt,
einen Vormund zu benennen oder
jemand von der Vormundschaft auszuschließen.
1897.
Wird die Anordnung einer Pflegschaft
nach § 1909 Abs. 1 Satz 2
erforderlich, so ist als Pfleger berufen,
wer als solcher von dem Erblasser
durch letztwillige Verfügung von dem
Dritten bei der Zuwendung benannt
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Benutzung
worden ist; die Vorschriften des
§ 1778 finden entsprechende Anwendung.
Für den benannten Pfleger kann
der Erblasser durch letztwillige Verfügung,
der Dritte bei der Zuwendung
die in den §§ 1852— 1854 bezeichneten
Befreiungen anordnen. Das Vormundschaftsgericht
kann die Anordnungen
außer Kraft setzen, wenn sie
das Interesse des Pflegebefohlenen gefährden.
Zu einer Abweichung von den Anordnungen
des Dritten ist, solange er
lebt, seine Zustimmung erforderlich
und genügend. Die Zustimmung des
Dritten kann durch das Vormundschaftsgericht
ersetzt werden, wenn der
Dritte zur Abgabe einer Erklärung
dauernd außer stande oder sein Aufenthalt
dauernd unbekannt ist.
Benutzung.
Dienstbarkeit.
s. Belastung — Dienstbarkeit.
Als beschränkte persönliche Dienstbarkeit
kann auch das Recht bestellt
werden, ein Gebäude oder einen Teil
eines Gebäudes unter Ausschluß des
Eigentümers als Wohnung zu benutzen.
Auf dieses Recht finden die für den
Nießbrauch geltenden Vorschriften der
88 1031, 1034, 1036, 1037 Abf. 1
und der 88 1041, 1042, 1044, 1040,
1050, 1057, 1062 entsprechende Anwendung.
Der Berechtigte ist befugt, seine
Familie, sowie die zur standesmäßigen
Bedienung und zur Pflege erforderlichen
Personen in die Wohnung aufzunehmen.
Ist das Recht auf einen Teil des
Gebäudes beschränkt, so kann der Berechtigte
die zum gemeinschaftlichen Gebrauche
der Bewohner bestimmten Anlagen
und Einrichtungen mit benutzen.