I. Privatrecht. C. Obligationenrecht. 121
das Einstandsrecht kann nicht auf Kaufserfüllung geklagt
werden. XXIII, 280. m) Einwand unvollständig erfüllten
Verkaufes. Beweislast. XXI, 366. n) Klagerecht des
Käufers wegen enormer Läsion. XXII, 368. 0) Wiefern
berechtigt die Erfüllungsséumniß des Verkäufers den Käufer,
vom. Vertrage zurückzutreten u. auf das Interesse zu klagen?
XXI, 397. p) Zulässigkeit der Klage auf Reugeld, welches
bei einem außergerichtlichen Kaufvertrage über Immobilien
von unsiegelmäßigen Kontrabenten in der Oberpfalz stipulirt
wurde. XXV, 65, 272. d) Vertragsmäßiges Näherrecht;
ückkaufsrecht. (Bayer. Recht.) XXI, 238. r) Lieferungskauf:
ar) Klage auf dessen Erfüllung; exceptio doli., weil
Kläger zur Zeit des Handelsabschlusses bereits auf telegraphlschem
Wege eine einflustreiche Nachricht gehabt, als unerheblich
verworfen. XXI, 264. 6) Beweislast über die Nichteinhaltung
der. Lieferungszeit. XXI, 415. 7) Verspätete
Zahlung einer Lieferung als Resolutivbedingung des Ver-388
über nachfolgende Lieferungen. Beweislast dabel.
rl # i
5) Mietbe u. Pacht. a) Verbindlichkeiten des Vermiethers
von Rsumlichkeiten dem Miethsmanne gegenüber,
insbesondere beim Vorhandensein eines Nebenmiethers. XXIII,
382. b) Einspruch des Miethers gegen beabsichtigten Hausverkauf.
XXI, 253. c) Miethe auf eine eihe von Jahren.
Arrest zur Sicherung des später verkallenden Miethzinses.
b„ 125. d) Kauf oder Werkverdingung? Einrede der
Billigung. XXII, 443. e) Umfang der Entschädigungspflicht
wegen widerrechtlicher Auflösung eines Pachtvertrages.
XXV, 255
6) Rechtsverhältnisse aus dem Staats= u.
öffentlichen Dienste. S. unter Staatsrecht.
7) Von der Führung fremder Geschäfte.
a) Vom Mandate überhaupt. oa) Klagerecht
des Mandanten aus Verträgen des Mandatars. XX1
273. 6) Verbindlichkeit des Mandaters bei einem Subslriptionsanftrage
zu einem Aektienunternehmen. XXII, *)1
7) Einrede, als Mandatar kontrahirt zu haben. Beweilast.
XXV, 60.
b) Von Kommissionsgeschäften. o#) Befugniß
des Verkaufs-Kommissionärs, die Sache selbst zu kaufen.
XXII, 208. 9) Durch Mäkler abgeschlossene Geschäfte.
(Preuß. Recht.) XXI, 80.
e) Pracponens u. Institor. a) Verkehr mit
Handlungsreisenden. XxI, 277. 9) Rechtsgeschäfte mit
denselben. (Preuß. Recht.) XXI, 364. x) Haftung des
Prinzipals für Handlungen seines Kommis. XXI, 218.
) Rechtsverhältniß des in einem offenen kaufmännischen Ge-