Metadata : Blätter für Rechtsanwendung. Alphabetisches und systematisches Register über die Bände XI bis XX. (20)

I.  Privatrecht.  C.  Obligationenrecht.  121

das  Einstandsrecht  kann  nicht  auf  Kaufserfüllung  geklagt
werden.  XXIII,  280.  m)  Einwand  unvollständig  erfüllten
Verkaufes.  Beweislast.  XXI,  366.  n)  Klagerecht  des
Käufers  wegen  enormer  Läsion.  XXII,  368.  0)  Wiefern
berechtigt  die  Erfüllungsséumniß  des  Verkäufers  den  Käufer,
vom.  Vertrage  zurückzutreten  u.  auf  das  Interesse  zu  klagen?
XXI,  397.  p)  Zulässigkeit  der  Klage  auf  Reugeld,  welches
bei  einem  außergerichtlichen  Kaufvertrage  über  Immobilien
von  unsiegelmäßigen  Kontrabenten  in  der  Oberpfalz  stipulirt
wurde.  XXV,  65,  272.  d)  Vertragsmäßiges  Näherrecht;

ückkaufsrecht.  (Bayer.  Recht.)  XXI,  238.  r)  Lieferungskauf:
  ar)  Klage  auf  dessen  Erfüllung;  exceptio  doli.,  weil
Kläger  zur  Zeit  des  Handelsabschlusses  bereits  auf  telegraphlschem
  Wege  eine  einflustreiche  Nachricht  gehabt,  als  unerheblich
  verworfen.  XXI,  264.  6)  Beweislast  über  die  Nichteinhaltung
  der.  Lieferungszeit.  XXI,  415.  7)  Verspätete
Zahlung  einer  Lieferung  als  Resolutivbedingung  des  Ver-388
  über  nachfolgende  Lieferungen.  Beweislast  dabel.

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5)  Mietbe  u.  Pacht.  a)  Verbindlichkeiten  des  Vermiethers
  von  Rsumlichkeiten  dem  Miethsmanne  gegenüber,
insbesondere  beim  Vorhandensein  eines  Nebenmiethers.  XXIII,
382.  b)  Einspruch  des  Miethers  gegen  beabsichtigten  Hausverkauf.
  XXI,  253.  c)  Miethe  auf  eine  eihe  von  Jahren.
Arrest  zur  Sicherung  des  später  verkallenden  Miethzinses.

b„  125.  d)  Kauf  oder  Werkverdingung?  Einrede  der
Billigung.  XXII,  443.  e)  Umfang  der  Entschädigungspflicht
  wegen  widerrechtlicher  Auflösung  eines  Pachtvertrages.
XXV,  255

6)  Rechtsverhältnisse  aus  dem  Staats=  u.
öffentlichen  Dienste.  S.  unter  Staatsrecht.

7)  Von  der  Führung  fremder  Geschäfte.

a)  Vom  Mandate  überhaupt.  oa)  Klagerecht
des  Mandanten  aus  Verträgen  des  Mandatars.  XX1
273.  6)  Verbindlichkeit  des  Mandaters  bei  einem  Subslriptionsanftrage
  zu  einem  Aektienunternehmen.  XXII,  *)1
7)  Einrede,  als  Mandatar  kontrahirt  zu  haben.  Beweilast.
  XXV,  60.

b)  Von  Kommissionsgeschäften.  o#)  Befugniß
des  Verkaufs-Kommissionärs,  die  Sache  selbst  zu  kaufen.
XXII,  208.  9)  Durch  Mäkler  abgeschlossene  Geschäfte.
(Preuß.  Recht.)  XXI,  80.

e)  Pracponens  u.  Institor.  a)  Verkehr  mit
Handlungsreisenden.  XxI,  277.  9)  Rechtsgeschäfte  mit
denselben.  (Preuß.  Recht.)  XXI,  364.  x)  Haftung  des
Prinzipals  für  Handlungen  seines  Kommis.  XXI,  218.
)  Rechtsverhältniß  des  in  einem  offenen  kaufmännischen  Ge-