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Köntglich= Baterisches
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Regierung sblat t.
LXXXVIII. Stück. München, Mittwoch den 20. Dezember 1809.
Allsemelne Verordnung.
(Die Geschäftsleitung des Justiz-Ministeriums
während der Abwesenheit Seiner Majestit
des Kdnigs betreffend.)
Wir Marimilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Balern.
B. Unserer nun bevorstehenden Reise
nach Daris machen Wir, im Vertrauen
auf die Uns bekannten Einsichten Unseres
geheimen Staats= und Konferenz-, dann
dirigirenden Justiz-Ministers Grafen Mo-
rawißky demselben den Auferag, die Lei-
tung aller während Unserer Abwesenheit vor-
kommenden Geschäfte des Justiz-Departe
ments forewährend zu besorgen, und erthei-
len ihm zugleich volle Gewalt in allen Fal-
len, welche nicht Unsere besondere Geneh-
migung fodern, die nörhigen Ausfereigun-
gen aus Unserer Syczial-Vollmache zu un-
rerzeichnen, und an alle seinem Departement
untergebenen Srellen ausfertigen zu lassen.
München den 13. Dezember 1809.
Max Joseph.
Sraf von Monegelas.
Durch den Minister
der General-Sekretär
Nemmer.
Bekanntmachungen.
(Die Ernennung eines General-Direktors der
Finanzen betreffend.)
Ministerium der Finanzen.
Seine königliche Majestät haben durch
die, unter dem gestrigen Tage über die Mo-
dalitt der Geschäfts-Führung bei dem ge-
heimen Finanz-Ministerium, dessen oberste
Aufsicht und Leitung dem gehelmen Staats-
und Konferenz-Minister Grafen von Monc-
gelas überrragen worden ist, gefaßten al-
lerhöchsten Beschlüsse, den gedachten Staats=
Minister ermächtige, aus den geheimen Fi-
nanz-Refserenddren einen General, Direk-
kor nach eigenem Gutbefinden zu ernennen,
dessen Stelle jedoch nicht als stabil zu be-
krachten ist, sondern nach Erfoderniß und
Umständen, durch einen andern, von dem
Minister beseze werden kann.
Durch Ministerial-Beschluß vom heuti-
gen Tage, ward der königlich wirkliche
geheime Rath und geheime Finanz-Referen-
dar Heinrich Schenck zum General: Dis
rektor des Finanz-Ministeriums ernannt.
Die Form der Ausfertigungen des Ge-
heral-Direkkors ist wie jene der Ministerial-
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