Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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bewiesen hat, in einem Pfarramte angestellr 
werden könne. « 
g)EntscheidenveGkünbe,einenKandida- 
ten fuͤr ganz untuͤchtig zu einem Pfarr- 
amte zu erklaͤren, sind folgende: 
1. Wenn er durch seine Zeugnisse, durch 
seine Aeusserungen in der Pruͤfung, und 
durch sein Benehmen bei der Katechisa- 
tion und Predigt zeigt, daß er uͤber die 
Wabrheiten der Religion leichtsinnig 
denkt, und fuͤr Moralitaͤt und Religiosi- 
taͤt keine Achtung hat; 
2. wenn er sich im Teutschen nicht richtig, 
bestimmt, deutlich und zusammenhaͤn- 
gend sowohl im muͤndlichen, als schriftli- 
chen Vortrage ausdruͤcken kann; 
3. wenn er so wenig Latein versteht, daß 
er nicht einmal ein theologisches Buch, 
oder einen leichten klassischen Schriftstel- 
ler zu Übersezen im Stande ist; 
4 wenn er mit dem Inhalte und Geiste 
der neutestamentlichen Schristen unbe- 
kaunt, und in ihrer populéren und prak- 
tischen Behandlung ganz unwissend eist; 
§. weun es ihm auch an Kenntniß der Ne- 
ligions= und Sietenlehre so sehr seblt, 
daß er nicht eiumal die Haurtwahrbeiten 
derselben deutlich zu entwickeln und gegen 
Cinwürfe zu vertheidigen vermag; 
6. wenn er in der Kirchen= und Dogmen-Ge- 
schichte, in der Resormations-Geschichte 
und Symbolik ganz unwissend befunden 
wird; 
7. wenn er aus den philosophischen Wissen- 
schaften nichtleinmal so viel weiß, als zum 
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Verstehen der daraus in die Theologie 
aufgenommenen Begriffe und Ausdrücke 
notbwendig ist; « 
s)wennekübekhauptinseinenProbe-Ak-' 
beiten und Antworten, so wie in seiner 
Predigt und Katechisation, Mangel an 
Faͤhigkeit zur Beurtheilung des Praktischen 
in der Religionslehre, und zur Ausfuͤh- 
rung der praktischen Geschäfte des geistli- 
chen Amtes bewiesen hat; 
9) wenn er wegen organischer und körperli= 
cher Gebrechen, oder wegen einer ganz 
unverständlichen Stimme und Aussprache 
befürchten läßt, daß er nie im Predige= 
ammte werde Nuzen stiften können. 
Die Mängel, welche unter Nro. #r, 2, 4. 
5, 8, 9 augegeben sind, sind jeder an sich 
allein schon hinlänglich, um die vellige Aus- 
schliessung eines Kandidaten vom Pfarramte 
zu begründen; die unter Nro. 3, 6 und 7 
erwähnten sind wenigstens vereinigt binrei- 
chend, den Kandidaten für untüchtig zu 
erklären. 
Das, nach dem Schlusse der Kirchen-Sek- 
tion, über jeden zur Anstellung geprüften 
Kandidaten gefällte allgemeine Urtheil, und 
die ihm zu Theil gewordene Befibigungs= 
Note ist demselben in einem eigenen, über 
diese Prüfung auszustellenden Arteste bekannt 
zu machen. 
Jeder nach der Aufnahms Peüfung noch 
nicht ordinirte Kandidat ist nun auch, wenn er 
zu Folge des erhaltenen Aktestes eine von den 
Noren: vorzüglich, sehr gur, gut, 
binlänglich, norbdürftig, erlange,
	        
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