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allerhöchsten Verordnung vom 9. April 1808
wird -G. 11. statuirt, daß Seiner königli-
chen Majestät zu der für die Tischtitel-Ver-
leihnugen festgeserten Zeit, nämlich am An-
fange des aten Quartals des Etats= Jahres,
das Verzeichniß der schon bestehenden, und
der neu vorgeschlagenen Kommunal-Titu-
lanten mit Gutachten, samt der Anzeige
der Zahl der Kommunal = Patronatrechte,
und zwar leztere zu dem Ende, damit Seine
königliche Majestät bierüber endlich bestim
men können, vorgelegt werden sollen.
Sämtliche Magistrate, oder Verwaltungs-
räthe, dann Gemeinde= Vorsteher werden
demnach angewiesen, jene Anzeigen über
die Zabl der Kommnnal-Patronatrechte,
dann das Verzeichniß der schon bestebenden
Titulanten sowobl, als der etwa dazu in
Vorschlag zu bringenden Subjekte, und
zwar ganz nach den in oben erwähnter
allerhöchster Verordnung enthaltenen Ver
schriften schlennigst anzufertigen; sofort diese
Anzeigen und Verzeichnisse, oder, bei nicht
vorhandenen Patronatrechten, Feblanzei-
gen, binnen acht Tagen an die ihnen vor-
gesezten tand oder St..#dtgerichte zu überrei-
chen, welche, und zwar diese so wie jene, die
erwähnten Belege ebenfalls innerbalb acht
Tagen bieher einzusenden haben.
Eichstädt den 25. Februar 1809.
Königliches General' Kommissa-
riat des Altmüöhl= Kreises, als Pa-
trimonial -, Stiftungs= und
Kommunal= Kurgtel.
Graf ron Tassis.
Bart.
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Bekanntmachungen.
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(Die Bestellung eines Mandatars ad insinuan-
dum betrefend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
In Bezug auf die unterm 0. Februar
18297 von dem damal bestandenen königli-
chen Hosgerichte dahier erlassenen, und
im königlichen Regierungsblatte Xl. Stück,
Seite 301 ausgeschriebenen Weisungen,
die Bestellung eines Mandatars
ad insinuandum in loco Judicii
betreffend, wird sämtlichen Parteien, wel-
che bei diesseitigem Appellations= Gerichts-
bofe einen Rechtsstreit anhängig haben,
oder anhängig machen wollen, aufgetragen,
sich um so sicherer darnach zu achten, als auf-
serdem die bierin festgesezten Bestrafungen
ohne weiters wahr gemacht und exekutiv er-
bolt werden.
Straubing den 16. Februar 1809.
Königliches Appellarionsgericht
für den Regen= und Unterdonau-
Kreis.
Freiherr von Reichlin.
Sighart.
(Das Erscheinen der Erreligiosen im Isar= und
Salzach-Kreise bei dem dlesjäbrigen Prüfungs=
Konkurse der Pfarramts = Kandidaten dieser
Kreise betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Nachdem Seine königliche Majestät, ge-
mäß allerböchster Enrschliessung vom 14:
des laufenden Monats, allergnädigst bewilli-