Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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allerhöchsten Verordnung vom 9. April 1808 
wird -G. 11. statuirt, daß Seiner königli- 
chen Majestät zu der für die Tischtitel-Ver- 
leihnugen festgeserten Zeit, nämlich am An- 
fange des aten Quartals des Etats= Jahres, 
das Verzeichniß der schon bestehenden, und 
der neu vorgeschlagenen Kommunal-Titu- 
lanten mit Gutachten, samt der Anzeige 
der Zahl der Kommunal = Patronatrechte, 
und zwar leztere zu dem Ende, damit Seine 
königliche Majestät bierüber endlich bestim 
men können, vorgelegt werden sollen. 
Sämtliche Magistrate, oder Verwaltungs- 
räthe, dann Gemeinde= Vorsteher werden 
demnach angewiesen, jene Anzeigen über 
die Zabl der Kommnnal-Patronatrechte, 
dann das Verzeichniß der schon bestebenden 
Titulanten sowobl, als der etwa dazu in 
Vorschlag zu bringenden Subjekte, und 
zwar ganz nach den in oben erwähnter 
allerhöchster Verordnung enthaltenen Ver 
schriften schlennigst anzufertigen; sofort diese 
Anzeigen und Verzeichnisse, oder, bei nicht 
vorhandenen Patronatrechten, Feblanzei- 
gen, binnen acht Tagen an die ihnen vor- 
gesezten tand oder St..#dtgerichte zu überrei- 
chen, welche, und zwar diese so wie jene, die 
erwähnten Belege ebenfalls innerbalb acht 
Tagen bieher einzusenden haben. 
Eichstädt den 25. Februar 1809. 
Königliches General' Kommissa- 
riat des Altmüöhl= Kreises, als Pa- 
trimonial -, Stiftungs= und 
Kommunal= Kurgtel. 
Graf ron Tassis. 
Bart. 
— 
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Bekanntmachungen. 
- 
  
(Die Bestellung eines Mandatars ad insinuan- 
dum betrefend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
In Bezug auf die unterm 0. Februar 
18297 von dem damal bestandenen königli- 
chen Hosgerichte dahier erlassenen, und 
im königlichen Regierungsblatte Xl. Stück, 
Seite 301 ausgeschriebenen Weisungen, 
die Bestellung eines Mandatars 
ad insinuandum in loco Judicii 
betreffend, wird sämtlichen Parteien, wel- 
che bei diesseitigem Appellations= Gerichts- 
bofe einen Rechtsstreit anhängig haben, 
oder anhängig machen wollen, aufgetragen, 
sich um so sicherer darnach zu achten, als auf- 
serdem die bierin festgesezten Bestrafungen 
ohne weiters wahr gemacht und exekutiv er- 
bolt werden. 
Straubing den 16. Februar 1809. 
Königliches Appellarionsgericht 
für den Regen= und Unterdonau- 
Kreis. 
Freiherr von Reichlin. 
Sighart. 
  
(Das Erscheinen der Erreligiosen im Isar= und 
Salzach-Kreise bei dem dlesjäbrigen Prüfungs= 
Konkurse der Pfarramts = Kandidaten dieser 
Kreise betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Nachdem Seine königliche Majestät, ge- 
mäß allerböchster Enrschliessung vom 14: 
des laufenden Monats, allergnädigst bewilli-
	        
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