Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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Koͤniglich- 
Balerisches 442 
Regictrungsblatt. 
  
XIX. Stuͤck. Muͤnchen, Mittwoch den 8. Maͤrz 1809. 
  
Allgemeine Verordnung. 
(Die Ernennung der Landgerichts- Assessoren und 
Akt nare fuͤr das gesamte Kbuigreich be- 
treffend.) 
Wir Maximilian Josepb, 
von Gottes Gnaden Koͤnig von Baiern. 
J. Erwaͤgung, daß durch die in Verfolg 
der Konstitution eingetretene Veraͤnderungen 
in der vormaligen Gerichrs-Verfassung die 
Behandlung der Justiz-Geschäfte in der er- 
sten Instanz ein ordentlich beseztes Gericht, 
und daher eine bedeutende Vermehrung des 
bisher bei Unsern Landgerichten bestandenen 
Amts= Personals erfodert; 
haben Wir beschlossen, bei jedem Unserer 
dermal bestehenden kandgerichte zwei stän- 
dige Assessoren zu ernennen; 
jenen Landgericheen aber, deren Seelenzahl 
sich auf 13900 and darüber erstrecke, 
, einen Aktar beizugeben, welcher zwar 
alle zum Stagtedienste erfederlichen Qualif- 
kationen nachgewlesen haben muß; aber in 
seiner Eigenschaft als Aktnar auf die Rechte 
und Vortheile eines stabilen Staatsdieners 
noch keinen Anspruch zu machen hat. 
1) Wir haben daher, auf den Uns von Un- 
sern beiden Ministerten des Innern und der 
Justix erstatreten gemeinschaftlichen Vortrag 
über diesen Gegenstand, unter dem heutigen 
ernannt und ernennen hiemit 
zu ersten und zweiten Landgerichts-Assesso- 
ren, dann zu Landgerichts= Aktuaren jene In- 
dividuen, deren Vor= und Zunamen in der 
nachstehenden, von Uns allerhöchst eigen- 
händig unterzeichneten, und von Unsern bei- 
den Ministern des Innern und der Justiz kon- 
trasignirten officiellen Designation, nebst Be- 
merkung der Orte ihrer Anstellung, enthalten 
sind. 
2) Für die in dem Main-Kreise liegem 
den Landgerichte. 
Burg. Ebrach, 
Lauenstein, 
Sulzheim, ung 
Zeil 
haben Wir keine Assessoren zu ernennen für 
gut befunden, indem Wir Uns, rücksichtlich 
der Bezirks, Eintheilungen derselben, dem- 
30
	        
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