Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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ten wiederholt aufgetragen, ihre Anlangen, 
Beschwerde-Schriften u. dgl. von rezipirten 
Anwälten mit unterzeichnen oder kontrasig= 
niren zu lassen. (Baierisches Regierungs- 
blatt vom Jahr 1804. Stuͤck I. Seite 32 
und Stück V. Seite 100.) 
Da die unterzeichnete Stelle sich beinabe 
taglich überzeuge, daß diese Vorschriften von 
Advokaten und Parteien ausser Acht gelas- 
sen werden, so will man dieselben biemit 
erneuert, und die Interessenten, bei Vermei- 
dung des angefübrten DPrjudizes, zur Nach- 
achtung angewiesen haben. 
Bamberg den 27. Februar 13090. 
Königliches General? Kommissa= 
riat des Main-Kreises. 
Freiherr von Stengel. 
Friedmann. 
  
(Den Altmüller Peter Brand zu Neunsietten, 
im Rczat-Kreise, detressend.) 
Ministerium des Innern. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Nachdem Seine königliche Majestät aus 
eirem Berichte des General-Kommissariats 
des Rezat-Kreises, vom r4. Februar I. J, die 
murhigen Handlungen entnommen haben, 
durch welche der Altmüller Perer Brand 
von Neunsteiten, welcher sich schon im Jahre 
180#2 durch Rettung de Juden Simon Mayer 
aus der Wassergefahr verdient machte, und 
welcher sich immer durch seine recheschaffene 
vüensweise besonders auszeich nete, auch neuer- 
lich mit Gefahr seines eigenen Lebens, in der 
Nacht vom à#4- auf den 25. Jänner I. J den 
Wolfgang Reiß, Kuctscher des Färbere Fürft 
zu Ansbach aus dem Eisgange der Alimühle 
  
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rettete, haben Allerhoͤchsidieselben dem Peter 
Brand das allergnaͤdigste Wohlgefallen zu 
erkennen geben lassen, und zugleich zu befeblen 
geruht, daß dieß durch das Regierungsblatt 
lur öffentlichen Kenntniß gebracht werde. 
München den 1. Mirz 1800. 
Freiberr von Moncgelas. 
Durch den Minister 
der General= Sekretär 
F. Kobell. 
ie dieojährige Prüfung der Pfarr-Kandidaten 
des Main-, Pegniz= und Rezat-Krel- 
ses betressend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Die verordnungsmässige Pfarc-Konkurs- 
Prufung für den Main-, Pegniz:= und 
Rezat-Kreis wird mit dem künftigen 
15. Mai dieses Jahres dahier ihren Anfang 
nehmen. Die in den erwähnten Kreisen in 
der Seelsorge stehenden Pfarr-Kandidaten 
baben daher, nach der allerhöchsten Verord= 
nung vom Zo. Dezember ##806, über ihre 
Qualifikation mit den erfoderlichen Attesten 
sich auszuweisen, und diese 14 Tage vor 
der Prüfung an das unterzeichnete Gene- 
ral-Rommissariat einzuliefern. 
Da Seine königliche Majestät auch den 
Kloster-Geistlichen allergnädigst gestatter ba- 
ben, nach bestandener Prüfung sich um 
Pfarrstellen zu melden; so verstebt man sich 
besonders zu den pensionirten Geistlichen der 
vormaligen Abteien, daß diejenigen, welche 
binlängliche Kenntnisse und Fähigkeiten zu 
Pfarrstellen besizen, sich bei dem bevorste- 
benden Konkurse einfinden; jene aber, welt 
chen es an den zur Seelsorge nöthigen Eis 
genschaften noch gebricht, sich wenigstens
	        
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