Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1852. (29)

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8.  39.
Uniformirung  und  Bewaffnung  der  Kriegsschüler.

Die  Kriegeschüler  bringen  die  vollständige  Uniform  von  ihren  betreffenden  Abtheilungen  mit.

Die  Armatur  wird  denselben  aus  dem  Vorrath  der  Kriegsschule,  und,  soweit  dieser
nicht  zureicht,  von  dem  Arsenal  abgegeben.

Zur  Auszeichnung  erhalten  sie  anstatt  der  rothen,  gelbe  Achselklappen,  auf  welchen  die
Nummer  der  Classe  in  römischen  Ziffern  angebracht  ist.

Als  Abzeichen  der  Zöglinge  der  reitenden  Waffen  dient  ein  gelbes  Unterfutter  an  den
Panzer-Epauletten.

Die  Mäntel  der  Kriegsschüler  erhalten  gleichfalls  gelbe  Achselklappen.

8.  40.
Auszeichnung  besonders  würdiger  Kriegsschüler.

Die  drei  Kriegsschüler  erster  Classe,  welche  in  der  Location  nach  den  Kenntnissen  in
ihrer  Classe  die  ersten  sind,  erhalten  als  besondere  Auszeichnung  auf  den  Achselklappen  einen
in  Silber  gestickten  Lorbeerkranz,  dagegen  die  drei  ersten  in  der  Location  nach  der  Aufführung
  eine  in  Silber  gestickte  Krone.  Solche  Kriegsschüler,  bei  welchen  die  genannten  Locationen
  in  beiden  Beziehungen  zusammenfallen,  erhalten  die  Krone  mit  dem  Lorbeerkranz.

8.  41.
Bezüge  der  Kriegsschüler.

Mit  Ausnahme  der  Ausländer  beziehen  die  Kriegsschüler  neben  freiem  Unterrichte,  Wohnung,
  Heitzung,  Beleuchtung,  eine  jährliche  Präbende  von  150  fl.,  wogegen  der  Bezug  ihrer
Emolumente  von  den  Regimentern,  denen  fie  angehören,  aufhört.

5  .  42.
Monatliche  Zulagen  derselben.

Zur  Bestreitung  der  übrigen  Unterhaltungskosten  ist  die  monatliche  Zulage  von  12ss.
bestimmt,  zu  welcher  sich  Jeder  beim  Eintritt  als  Offizierszögling  zweiter  Classe  in  ein  Regiment,
  beziehungsweise  als  Kriegsschüler,  für  die  ganze  Dauer  seines  Bildungs-Cursus  verbindlich
  machen  muß.

Stuttgart  den  30.  Januar  1852.
v.  Miller.