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Beweis von der kräftigen Vermietlung zu geben, deren sich der Kaiser von Oesterreich
im Schreiben vom 29. Dezember 1g0s so sehr rühmee, und kaum würde sie von euch
bemerkt worden seyn, bätte er nicht selbst darauf aufmerksam gemacht. Aber so wie
dem Wiener-Hofe damals diese Wörtchen dazu dienten, um den Ständen der abgetretenen
Provinz gleichwohl glauben zu machen, auf ihre Bitten sey Rücksicht genommen worden,
so werden sse jezt von demselben Hofe arglistig benüzt, um dem verrdtherischen Be-
ginnen, durch welches ein feierlich abgetretenes Volk zum Verbrechen des Aufruhrs
gereizt wird, einigen Schein von Recht zu verschassen.
Doch dieses wird den Elenden nicht gelingen; die Mit= und Nachwelt wird sie rich-
ten, und den Sturz eines Hauses nicht bedauern, welches in seinen lezten Zuckungen
die heiligsten Verbältnisse des bürgerlichen Vereins bekriegte; denn selbst wenn der
Sinn jener Worte wirklich derjenige gewesen wäre, den ihm die Oesterreicher beile-
gen, euch gab das, was geschehen ist, weder Grund, noch Recht, euerm Könige den
Geborsam aufzukünden. — In dem ganz mit den nämlichen Worten abgetretenen
Breisgau hatte der Großherzog von Baden die Stände als ein zweckloses, kostspieliges
Mittelorgan aufgehoben, und im nämlichen Sinne hatte auch der König von Würtem-
berg von der Ihm im XIV. Artikel eingeräumten Souveränitt in Seinem tande Ge-
brauch gemacht;—euer König hielt das Wort, welches Er den Deputirten euerer Stände gege-
ben batte, kein Jota in euerer Verfassung wurde geändert. Im April 1g berief Er den en-
gern Ausschuß nach Innebruck, vernahm seine Wünsche, und ließ in der bergebrach-
ten Form Seine Ansinnen an ihn gelangen. Erst zwei Jahre darnach, als die Regierung,
durch etgene Erfahrung und durch das Beispiel anderer Staaten belehrt, eine Re-
generazion der bestehenden Verfassungen als nothwendig erkannte, wenn nicht Einbeit
des Willens und Schnellkraft des Vollzuges und tiebe für's gemeinsame Vaterland un-
ter der Eisfersucht sich wechselseitig befeindender Provinz-Bewohner erliegen sollte#,
da mußten, wie in Altbaiern und Neuburg, so in Tirol und Vorarkberg die bisber bestan-
denen landschaftlichen Korporazionen der allgemeinen, dem Geiste und den Bedürfnissen
der Zeit angepaßten Nazional: Repräsentazion Plaz machen. Die Grundsche, nach
welchen sie konstituirt werden soll, sind ausgesprochen; ihr werdet den Geist, der euere
ebemalige Verfassung auszeichnete, — gleiches Stimmenrecht aller Bürger,
klassen, — darin wieder finden; Aenderung der Form baben die Edlergesinnten un-
ter euch, welche nicht Eigennuz und blinde Anbänglichkeit an's Alte verblendete, selbst
wiederbolt gewünscht. Der Geistliche, wie der Adeliche werden auch künfeig bei den
ständischen Berathungen erscheinen, ale Güter Besizer; — so war es ursprünglich in eu-
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