Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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3. die erste Abeheilung besteht aus den 
Unterthanen der Gerichte Reichenhall, 
Traunstein und Trostberg, unter, bei- 
tung der Forst-Inspektion Traunstein;— 
die zweite aus den Gerichten Rosen- 
heim, Miesbach, Tölz und Wolf- 
ratshausen, unter der Leitung der Forst- 
Inspektion Rosenheim; — die drirte 
aus den Gerichten Werdenfels, Weil- 
heim und Schongau, unter der Leitung 
der Juspektion Garmisch; 
4, die erste Abtheilung stellt zoo Schuͤzen, 
die zweite 1000, und die dritte ebenfalls 1000 
Mann zum beständigen Dienste, und das 
Doppelte als Reserve zur successiven Ablösung 
der im Dienste stehenden Mannschafte, und zu 
deren Beistande im Falle eines Ueberfalles einer 
grössern Anzahl von Rebellen, wonach das 
ganze Corps aus 7500 Mann zu bestehen hat; 
§. alle dret Abtheilungen stehen unter dem 
unmittelbaren Befehle senes Milit4r-Komman= 
danten, welchem Wir Unsere zur Sch#üzung 
der Grenzen aufgestellten reguldren Truppen 
und das freiwillige Jger-Corps unterordnen; 
. die Organisation des Schüzen-Corps 
selbst aber, und die Ernennung der Ober und 
Unter-Rottmeister für jegliche so Schüzen, 
und der Hauptleute für jegliche 4 Notten, 
welche aus Unserm Forstpersonale zu wählen 
sind, bleibt den General-Kommissariaten des 
Salzach= und Isar-Kreises überlassen, welche 
sich dießfalls, wegen gleichförmiger Behand-= 
lung des Geschäfts unter sich, und wegen 
geeigneter Auswahl der Individnen, mit Un- 
serer General-Forst-Administration respective 
  
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einem von derselben hiefür besonders zu ernen- 
nenden Rathe in gehöriges Benehmen zu sezen 
haben; 
7. zur Erleichterung und Vereinfachung 
dieses Geschäfts wollen Wir, daß das Land- 
gericht Schongau, in Beziehung auf die Or- 
ganisation dieses Gebirg-Schüzen= Corps, 
dem Isar-Kreise, und das Landgericht Ro- 
senheim eben demselben untergeordnet werde, 
wonach dieselben von dem Iller= und Sal- 
zach= Kreis -Kommissariate unverzüglich an- 
zuweisen sind; 
8. das sämtliche Bürgermilitor in den 
Städten und Märkten, welche den aufrühri- 
schen Gegenden des Inn= und Iller-Kreises 
zundchst liegen, behält zwar seine vorzügliche 
und ursprüngliche Bestimmung zur Erhaltung 
der Ruhe und Sicherheit in ihren eigenen Ge- 
markungen; jedoch werden Wir es mit beson- 
derm Wohlgefallen ansehen, wenn aus den 
organisirten bürgerlichen Schüzen-Kompag- 
nien sich einige Freiwillige hervorthun, welche 
sich dem Gebirg-Schüzen-Corps einreihen 
lassen, und auf solche Art ihre wärmere 
Theilnahme an dem Besten ihrer Mirbürger 
berhätigen, weßhalb Unsere General-Kom- 
missariate solche auf eine geeignete Art hiezu 
aufzufodern wissen werden; 
. ausser der Verpflegung mie Fleisch und 
Brod, welche ohnehin die Gerichts-Gemein= 
den den dienstchuenden Mannschaften ver- 
schaffen, bewilligen Wir jedem im wirklichen 
Dienste stehenden Gemeinen Schizen täglich 
12 kr., einem Unterrotemeister 18 kr., einem 
Oberrottmeister à4 kr., den Offizieren aber die
	        
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