Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

799 
richts Friedrich Popp, — der vormalige Rent- 
kammer konsukent Konrad Deinzer, und 
der Sc+adtgerichts : Assessor Paul Thomas 
Spiceß. 
Als Assessoren des Handelsstandes: Paul 
Wolfgang Merkel, Georg Wolf- 
gang Börner, beide Vorsteher des Han- 
delsstandes, und Georg Dietrich Ste- 
ser.Banko-Adjunkt. 
Als supplirende Assessoren: Johann 
Schmidt und Georg Christoph For- 
Ker, Banko-Adjunkten. 
5) Die Geschäfte des Sekretariats, der Er- 
peditur und Registratur sind einem der Proto- 
kollisten des Stadtgerichts (in der Eigenschaft 
als Sekretär dieses Handelsgerichts) ausgetra- 
gen. 
Die übrigen Kanzleigeschäfte werden durch 
die Schreiber und Boten des Stadtgeriches 
versehen. 
6) Die Gerichesordnung dieser Handels- 
gerichte bleibt bis die neuen allgemeinen Han- 
delsgeseze gegeben werden, die im Jahre 
13o4 erneuerte Ordnung des Handek#gerichts 
der Stadt Nürnberg, in soweit nicht mit die- 
ser neuern Anordnung einige Modiflkationen 
derselben eimreten. 
7) Im Falle, we die Eigenschaft einen 
Merkannissache von einer Parkei widersprochen 
wird, ist der Rekurs zu dem königlichen 
Ober-Appellationsgerichte für das Erkenntniß 
über die Kompetenz der Gerichte gestarrer, 
welches auch ohne weiters für die Kompetenz 
des Handelsgerichts entscheiden kann. 
8) Wenn aber das königliche Ober- Appel- 
lations- Gericht selbst die Kompetenz der Han- 
  
8c0 
delsgerichte anzuerkennen Anstand findet, so 
wie auch, wenn zwischen einem Handelsge- 
richte und leinem der übrigen königlichen Appel- 
lations= oder Untergerichte ein Kompetenz-Kon- 
flikt sich ergibt; so ist darüber, für die Ent- 
scheidung Seiner königlichen Majestät, zur 
allerhöchsten Stelle Bericht zu erstatten. 
0) Ob dann bei einem solchen Kompetenz= 
Konflikte in der Zwischenzeit, bis zu dessen Ent-- 
schetdung, das Erkenntniß des Handelsgerichts 
in der Hauptsache suspendirt bleiben solle, 
darüber hat das Handels-Appellationsgericht 
provisorisch zu erkennen. 
Indem Seine königliche Majestät bei die- 
ser Anordnung jenes allgemeine Verrrauen, 
welches das Interesse einer so bedeurenden 
Handelsstadt sodert, auch auf Seite der Justiz- 
pflege bestärken wollten, so wird diese Anorde 
nung hiemit öffentlich kund gemacht. 
München den 18. Mai 1809. 
Graf Morawitzky. 
Dmch den Minister 
der General-Sekretä# 
Nemmer. 
  
(Den dieklährigen Prüfungs-Konkurs für die Post- 
dienst-Kandidaten betreffend.) 
Im Namen Seiner Masestät des Königs. 
Am Donnerstage den ##. Inni l. J. wird 
die am Zo. März #os (Regierungsblatt 
XX. Sctück) vorgeschriebene allgemeine Prü- 
sung der Postdienst-Kandidaten vorgenom- 
men werden. Alle, welche zum königlichen 
Pestdienste aspiriren, haben sich daher an er- 
sagtem Tage bei der unterzeichneten Stelle 
zu melden, und die erfoderlichen Zeugnisse so-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.