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(Die Aufhebung der in der ehemaligen Provinz
Oberpfalz bisher üblich gewesenen Bastard-
fälle betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Auf den von Unserer Finanz-Direktion
des Nab-Kreises, wegen der in der vorma-
ligen Provinz Oberpfalz von ausserehelichen
Schwängerungen bisher üblich gewesenen Ba-
stardfälle, unterm 16. des vorigen Monats
erstatteten Bericht beschliessen Wir, wie folgt:
Da in Unserm über die Patrimonial=
Gerichtsbarkeit erlassenen Edikte, &. 20. be-
stimme enthalten ist, daß wegen aussereheli-
chen Schwingerungen künftig weder von
einem Patrimonial-Gerichte, noch von einem
königkichen Gerichte irgend eine Strafe in
Geld, oder an der Ehre, oder auf eine an-
dere Weise erkannt und in Vollzug gebracht
werden darf, so sind die bisher üblichen
Bastardfälle für die Zukunft nicht mehr zu
erheben.
Diesenigen Bastardfälle, welche aus vori-
ger Zeit bei der Kreiskasse noch auf Zins
liegen, sind bis zu ihrer Heimfälligkeit oder
statthabenden Zurückzahlung ferner normal-
mässig zu verinteressiren, und so auch die
Bastard-Kapitalien selbst, wenn sie nach
Verlauf der bisher gesezlichen Zeit, oder bei
eintretender Ehelichung beider Aeltern des noch
lebenden Bastardes, umer den erfoderlichen
Requisitren, allmählig reklamirt werden, zu-
rückzuzahlen.
Hieuach hat Unsere Finanz= Direktion des
Rab.RKreises, sämtliche königliche Landgerichte
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und Rentaͤmter, auch Patrimonial- Gerichte
gehoͤrig anzuweifen.
Muͤnchen den 2. Dezember 1808.
Marx Joseph.
Freiherr von Hompesch.
Auf kdniglichen alle hochsten Befehl
der General--Sekretaͤr
G. Geiger.
Vorstehende allerhoͤchste Verordnung wird
zu Jedermanns Kenntniß gebracht, und die
sämrlichen königlichen Landgerichte, Rentäaͤm-
ter und Patrimonialgerichte im Nab-Kreise
sowohl, als auch jene, welche ehehin zu
der Provinz Oberpfalz gehört haben, und
nun zu anderen Kreisen getheilt worden sind,
werden hienach angewiesen.
Amberg den 19. Dezember 1808.
Königliche Finanz-Direktion
des Nab-Kreises.
Diener, Direktor.
Forster.
(Die Erledigung der Erposftur zu Forchach,
Landgerichtés Reucti, betreffend.)
Im Namer Seiner Majestär des Königs.
Durch den Tod des Driesters Joseph.
Putsch ist die Erxposteur zu Forchach,
welche königlichen Datronats und mit einem
Einkommen von ohngefähr 357 fl. verbanden
ist, erlediget worden.
Die Kompetenten in diese Pfründe haben
sich binnen der gesezmässigen Zeit bei der unter-
zeichneten Stelle zu melden.
Innsbruck den zo. Dezember 280g.
Königliches General-Kommissariat
des Inn-Kreises.
Max Graf zu Lodron.
Strobl.