Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

1631 
(Die Konkursprüfung für Adsplranten zum 
Staatsdienste in administrativen Gegenstin- 
den im Ober-Donanukrelse betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Da sich bereits einige Rechtskandidaten 
um Zulassung zu der Konkursprüfung für die 
Adspiranten um königliche Staatsdienste aus 
administrativen Gegenständen bei der unter- 
zeichneten Stelle gemeldet haben, und denfel- 
ben der 14. November l. J. hiezu anberaumt 
worden ist, so wird solches zu dem Ende be- 
kannt gemacht, damit sich andere Rechtskan- 
didaten, welche sich über die vorschriftmässig 
absolvirten Rechtsstudien, und über eine #jäh= 
rige landgerichtliche Praris auszuweisen ver- 
mögen, dieser Prüfung ebenfalls unterziehen 
können. 
Wegen der Prüfung aus finanziellen Ge- 
genständen werden dieselben auf die allerhöch= 
ste Vorschrift vom 8. August d. J. verwiesen. 
Wegen der Prüfung aus Rechts-Gegen- 
ständen aber haben sich die Kandidaten des 
Ober-Donaukreises bei dem königlichen Ap- 
pellationsgerichte des Ober-Donau; und Alt- 
mühlkreises in Neuburg geziemend zu melden; 
welches andurch öffentlich bekannt gemacht 
wird 
Ulm den 27. September 1809. 
Königliches General-Kommissariat 
des Ober-Donaukreises. 
Freiherr von Gravenreuth. 
Wagner. 
  
1632 
(Die Bestaͤtigung des zum Schüzen-Kommissär 
allhier gewählten geheimen Erpeditor Prosch 
betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Batjern. 
In Erwägung der Gründe, welche in dem 
am 7. August l. J. von Unserm General-Kom- 
missariate des Isar-Kreises allerunterthänigst 
erstatteten Berichte enthalten sind, genehmigen 
Wir, daß Unser beim Ministerial Departe= 
ment der auswärtigen Verhälenisse angestellte 
geheime Erpeditor Prosch die ihm durch die 
Wahl zugedachte Schüzen-Kommissärs-Charge 
nach dem Antrage Unsers General-Kreis- 
Kommissariats übernehmen dürfe. 
München den 13. September 18090. 
Max Josepb. 
Freiherr von Montgelas. 
Auf kdniglichen allerhdchsten Befehl 
der General-Sekretär 
F. Kobell. 
  
(Die Formirung der National-Garde dritter 
Klasse zu Nürnberg betreffend.) 
Im Namer Seiner Majestät des Königs. 
Mittels allerhöchster Eneschliessungen 
vom s. Mai und 13. August l. J. ist die 
Formirung der National-: Garde dritter Klasse 
zu Nürnberg in nachstehender Art allergnd- 
digst genehmiget worden. 
Es bestehet solche aus 
A. einem Infanterie-Regimente zu 4 Ba- 
taillons, 
B. einem Schüzen-Korps, 
C. einer Artillerie-Kompagnie, 
D. einer Kavallerie: Eskadron.
	        
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