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mit Unserer Unterschrift beurkundet, dann
mit Unserm groͤßern Kanzlei-Insiegel gefer-
tiget, in Unserer Haupt= und Residenzstadt
München den neunzehnten Monatstag April
im Jahre eintausend achthundert und zehen,
Unseres Reiches im fünften.
Max Joseph. (L. S.)
Graf Morawitkky.
Auf königlichen allerhöchsten Befehl
der General-Sekretär
Baumiller.
(Die Konkurs-Prüfung der Adspiranten zum
S.taatödienste bei dem kdniglichen General=
Kommissariate des Nabkreises betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Zur Vollziehung der allerhöchsten Ver-
ordnung sezt das unterzeichnete königliche
General: Kommissariat die erste dießjährige
KonkursPrüfung für Adspiranten zum
Sraatsdienste im Nabkreise auf
Montag den 28. Mai gegenwärtigen
4 Jahres
fest, und ertheilt denjenigen Kandidaten des
Nabkreises, welche sich dieser Prüfung un-
terziehen wollen, hiemit den Auftrag, in
der Zwischenzeit ihre Ausweisungen einzu-
senden, und sich nach erhaltrener Enrschlies-
sung über derselben Zulänglichkeit am er-
wähnten Tage frühzeitig hier einzufinden.
Amberg den 20. April 1810.
Königliches General-Kommissariat
des Nab= Kreises.
Graf von Kreith.
von Schleis.
——"
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(Die Erledigung der Pfarrei Finningen be-
treffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Es wird hiemit die Erledigung der im
Landgerichts= und Rentamtsbezirke Elchingen,
Bischums Augsburg und Dekanats Weißen-
horn beflndlichem Pfarrei Finningen bekannt
gemacht. Diese Pfarrei enthält ro#2 See-
len, worunter go männliche und 70 weib-
liche Kommunikanten sind, und die Ein-
künfte sind auf 65# fl. 30 kr. berechnet.
Ulm den 27. April #810.
Königliches General-Kommissariat
des Ober-Donaukreises.
In Abwesenheit des koniglichen General=
Kommissärs
Raiser.
Wagner.
(Die Erledigung der Pfarrei Elisabethszell
betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Nachdem durch Versezung des proviso-
rischen Pfarrers zu Elisabethszell, Priester
Heinrich Baumann (Siehe S. 3so) diese
Pfarrei erledigt worden ist, so wird dieses den
Adspiranten mit der Bemerkung bekannt ge-
macht, daß diese Pfarrei im königlichen Land-
gerichte Mitterfels, Ordinariats Regensburg
entlegen seye, und in einem fixen Gehalte
von oo fl. dann zwanzig Tagwerk Widdums=
gründen bestehe, und die Stolgebühren zu
beziehen habe.