Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

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(Die Erledigung der Stadtpfarrei in Furth be- 
treffend.) 
Im Namen Seiner Majestätdes Königs. 
Die Stadtpfarrei Furth im königlichen 
Landgerichte Kötzting wurde durch das Hin- 
scheiden des Priesters Martin Eberl erlediget; 
dahin gehören 4 Dörfer, und eine Einöde, 
die weiteste Entfernung derselben vom Pfarr- 
Size beträgt r Stunde; die Seelenzahl be- 
läuft sich auf 2#zz7, und in dieser Hinsiche 
liegt dem Pfarrer die Verbindlichkeit ob, ei- 
nen Kaplan zu unterhalten, die jährliche Ein- 
kuinfre betragen ungefähr r613, von welchen 
nur die gewöhnlichen Staatslasten zu entrich- 
ten sind. Straubing den 27. April 1810. 
Koͤnigliches General--Kommissa—- 
riat des Regen-Kreises. 
von Stichaner. 
Resch. 
(Die Erledigung der Pfarrel Posseck betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Durch die Beförderung des Pfarrers Ma- 
thäus Schuster (S. 340) auf die erledigre 
Pfarrei Schönfeld, ist die Pfarrei Posseck 
im Landgerichte Teuschnitz in Erledigung ge- 
kommen. Bamberg den 30. April 1810. 
Königliches General-Kommisse= 
riat des Main-Kreises. 
Freiherr von Stengel. 
Friedmann. 
  
  
(Die Inseln im Chiemsee betreffend.) 
Ministerium des Innern. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Durch allerhöchste Entschliessung vom 6. 
Juli v. J. haben Seine Majestät bei Gele- 
  
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genheit der Einziehung der Pfarrei Frauen- 
Chiemsee bereits verordnet: daß die Insel 
Frauen-Chiemsee mit dem Landgerichte 
Troßburg vereinigt werden solle. 
Auf den Antrag des General-Kommis- 
sariars des Salzach-Kreises genehmigen Aller- 
höchstdieselbe hiemic, daß sich diese Vereini- 
gung auch auf den ganzen Chiemsee, und ins- 
besondere auf die dazu gehörige Insel Herrn- 
Chiemsee erstrecken solle, da beide Inseln 
von dem Landgerichte Traunstein durch den 
sehr ose unfahrbaren Wetesec, und die grosse 
Entfernung natürlich getrennt sind. 
München den 4. Mai 180. 
Graf Morawitzky. 
Durch den Milulster 
von Krempelhuber. 
(Das gräflich Fugger-Nordendorfische Geriche 
Mickhausen detreffend.) 
Ministerium des Innern. 
Aus Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Seine Majestät haben zu bestimmen ge- 
ruht, daß das gräáflich Fugger Nordendorfi- 
sche Gericht Mickhausen von 1450 Seelen 
nunmehr dem Lech-Kreise einverleibt werde, 
da dasselbe in diesem Kreise ganz inklavirt, 
von den Landgerichten Ursberg, Zusmars- 
hausen, Türkheim und Schwabmünchen um- 
schlossen, und rücksichtlich der Souveränitäts= 
Gefälle bereits an die Rentämter Ursberg und 
Schwabmünchen, rücksichtlich der Schulen 
Angelegenheiten an die Inspektion Wald ge- 
wiesen ist. München den 26. April 1810. 
Graf Morawitzky. 
Durch den Minister 
von Krempelhyuber. 
 
	        
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