Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

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(Die Veraͤusserung und Verpfaͤndung buͤrgerlicher 
Grundstuͤcke an unverbuͤrgerte Personen be- 
treffend.) # 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
In der Steuer-Ordnung der ehemaligen 
Reichsstadt Augsburg. vom Jahre 1770 ist 
C. 18. verordnet, daß kein Bürger sein in 
dortiger Sradt und deren Etter liegendes 
Haus oder Gut an fsremde und unverbür- 
gerte Personen veräussern, vermachen oder 
verpfänden dürfe, ohne die ausdrückliche Er- 
laubniß des Magistrats dazu erhalten zu. 
haben. 
Da dieses Scatut lediglich in der nicht 
mehr bestehenden reichsstädtischen Verfassung 
seinen Grund hatte, und nun als zwecklos. 
und dem freien Verkehre nachtheilig erscheint, 
so heben Wir dasselbe Kraft dies mit der Er- 
klärung auf: daß die Burger und Einwoh- 
ner Unserer Stadt Augsburg bei der Veräus 
serung, Verpfindung und sonstigen Dispo- 
sition über ihre Häuser und liegenden Güter- 
lediglich an die allgemeinen Geseze und 
Verordnungen gebunden seyn, und sich auch. 
hierin gleiche Rechte wie die übrigen Inlän= 
der Unseres Reiches zu erfreuen haben sollen. 
München den al. Juni 1810. 
Aus Seiner Masestät des Königs. 
Special-Vollmacht. 
Graf von Monrgelas. 
Auf koniglichen allerhoöchsten Befehl. 
der General= Sekretär 
F. Kobell. 
  
516 
Bekanntmachungen. 
  
(Die in dem Lehen-Edikte präfigirten Termine. 
betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Wirur haben vermöge Verordnung von 1. 
April vorigen Jahres wegen der damals 
durch den Krieg unterbrochenen Ruhe die in 
Unserem Edikte über die Lehen-Werhälrnisse 
Titl. I. cap. 3. S. 12. und Titl. I. cap. 3. 
S. 26. zur Allodifikation der als aufgelößt 
erklärten. Lehen präsigirten Termine, so wie 
alle in den konstitutionellen Edikten ausgespro- 
chenen Termine auf unbestimmte Zeit suspen- 
dirt. Bei der nun wieder zurück gekehrten 
Ruhe finden Wir Uns bewogen, zur Berich- 
tigung des Lehenwesens vor Allem neue Ter- 
mine festzusezen, und bestimmen hiemit den 
r#. Jänner 1311 als den Tag, wo sch die 
beiden oben näher bezeichneten Termine schlies- 
sen sollen.. 
Munchen den a2. Juni 18101 
Aus Seiner Majestät des. Königs 
Special-Vollmacht. 
Graf von Montgelas- 
Auf koniglichen allerböchsten Befehl 
der General--Sekretaͤr 
Baumuͤller. 
  
(Die Erledigung des- Pfarxei Qberhumel— 
betreffend. ) 
Im Namen Seiner Ma jestat des Koͤnigs. 
In Gefolge allerhoͤchster Organisations- 
Bestimmung vont 13ten dieß ist die Pfarrei
	        
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