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(Die Veraͤusserung und Verpfaͤndung buͤrgerlicher
Grundstuͤcke an unverbuͤrgerte Personen be-
treffend.) #
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
In der Steuer-Ordnung der ehemaligen
Reichsstadt Augsburg. vom Jahre 1770 ist
C. 18. verordnet, daß kein Bürger sein in
dortiger Sradt und deren Etter liegendes
Haus oder Gut an fsremde und unverbür-
gerte Personen veräussern, vermachen oder
verpfänden dürfe, ohne die ausdrückliche Er-
laubniß des Magistrats dazu erhalten zu.
haben.
Da dieses Scatut lediglich in der nicht
mehr bestehenden reichsstädtischen Verfassung
seinen Grund hatte, und nun als zwecklos.
und dem freien Verkehre nachtheilig erscheint,
so heben Wir dasselbe Kraft dies mit der Er-
klärung auf: daß die Burger und Einwoh-
ner Unserer Stadt Augsburg bei der Veräus
serung, Verpfindung und sonstigen Dispo-
sition über ihre Häuser und liegenden Güter-
lediglich an die allgemeinen Geseze und
Verordnungen gebunden seyn, und sich auch.
hierin gleiche Rechte wie die übrigen Inlän=
der Unseres Reiches zu erfreuen haben sollen.
München den al. Juni 1810.
Aus Seiner Masestät des Königs.
Special-Vollmacht.
Graf von Monrgelas.
Auf koniglichen allerhoöchsten Befehl.
der General= Sekretär
F. Kobell.
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Bekanntmachungen.
(Die in dem Lehen-Edikte präfigirten Termine.
betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Wirur haben vermöge Verordnung von 1.
April vorigen Jahres wegen der damals
durch den Krieg unterbrochenen Ruhe die in
Unserem Edikte über die Lehen-Werhälrnisse
Titl. I. cap. 3. S. 12. und Titl. I. cap. 3.
S. 26. zur Allodifikation der als aufgelößt
erklärten. Lehen präsigirten Termine, so wie
alle in den konstitutionellen Edikten ausgespro-
chenen Termine auf unbestimmte Zeit suspen-
dirt. Bei der nun wieder zurück gekehrten
Ruhe finden Wir Uns bewogen, zur Berich-
tigung des Lehenwesens vor Allem neue Ter-
mine festzusezen, und bestimmen hiemit den
r#. Jänner 1311 als den Tag, wo sch die
beiden oben näher bezeichneten Termine schlies-
sen sollen..
Munchen den a2. Juni 18101
Aus Seiner Majestät des. Königs
Special-Vollmacht.
Graf von Montgelas-
Auf koniglichen allerböchsten Befehl
der General--Sekretaͤr
Baumuͤller.
(Die Erledigung des- Pfarxei Qberhumel—
betreffend. )
Im Namen Seiner Ma jestat des Koͤnigs.
In Gefolge allerhoͤchster Organisations-
Bestimmung vont 13ten dieß ist die Pfarrei