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Ministerium der Finanzen.
(Die Taren für Bewilligung des früheren Bier-
einsiedens betresfend.)
Au# Befehl Seiner Majestät des Königs.
Auf die geschehene Anfrage, ob für die
Erlaubniß, neues braunes Bier vor der ge-
wöhnlichen Zeit zu bränen und auzzuschen-
ken, eine Tare eingesobert werden soll, ha-
ben Seine königliche Majestät beschlossen, daß
in Zukunft wegen einer solchen Bewilligung
welches durch
das Regierungoblatt öffentlich bekannt ge-
macht wird.
Muͤnchen den 19. Jaͤnner 1310.
Graf Morawibheky.
Durch den Minister der
General-Sekret#
* G. Geiger.
keine Tare erhoben werde;
Die kdrperliche Züchtigung der Inquisiten be-
treffend.)
Wir Marimilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Aus verschiedenen Veranlassungen sehen
Wir Uns bewogen, Unsern Appellations=
gerichten die Weisüng zu ertheilen, daß die-
selben sedesmal, wenn sie gegen einen In-
culpaten eine körperliche Züchtigung zu erken-
nen gedenken, vor definitiver Abfassung eines
solchen Erkenntnisses die körperliche Beschaf-
fenheit des Inculpaten durch den Gerichtsarzt
untersuchen, und ein Gutachten darüber zu den
Akten bringen lassen sollen: — wodurch nun-
mehr die im vorjährigen Regierungsblatte
Stuck LXXIX. Seite 181 1. von dem Appel-
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lationsgerichte des Nab= und Pegnizkreises an
die Untergerichte seines Bezirkes deshalb erlas-
sene uneingeschränkte Weisung von selbst auf-
hört
München den 20. Jänner 1810.
Aus Seiner Majestät des Kdnigs
Special-Vollmachtr.
Graf Morawiky.
Auf koniglichen allerhöchsien Befehl
der Gencral-Sekretär
Nemmer.
(Die Erledigung der Pfarreien Modsch iedel
und Steinwiesen betreffend.)
Im Namen Seiner Masestüt des Königs.
Durch die allergnaͤdigst genehmigte Re-
signation des Pfarrers Martin Ellner ist
die Pfarrei Modschiedel, Landgerichts
Weismain erledigt worden. Die Seelenzahl
in den 6 einger farrten Ortschaften belauft
sich auf go, worunter ssch 613 Kommu-
nikanten befinden. Der Ertrag der Pfarrei,
welcher in Widdum, einem geringen Zehen-
te, und den Stoll-Einnahmen bestehr, kann
beilänfig auf 475 fl. angeschlagen werden.
Die Erledigung dieser Pfarrei wird mit dem
Bemerken hiemit bekannt gemacht, daß auch
den pensionirten Exreligiosen nicht nur des
Mainkreises, sondern auch der übrigen
Kreise des Königreichs um dieselbe zu kon-
kurriren unbenommen sey, wenn sie dem Prü-
fungskonkurse beigewohnt, und ihre Fähig-
keit zur Seelsorge ausgewiesen haben. Die
Kompetenten haben sich in Zeit von 4 Wo-
chen bei dem unterzeichneten General: Kom-
missariate zu melden.