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(Die geistlichen Verlassenschaften betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Balern.
Da nach der in verschiedenen Gebiets-
theilen Unseres Reiches noch bestehenden
österreichischen Gesezgebung bei dem Todes-
falle eines ab intestato sterbenden angestell-
ten Geistlichen ein bestimmter Theil der
Verlassenschaft der Kirche und den Armen
des Ortes, wo er am Lezten diente, zufälle,
so befehlen Wir hiemit, daß zur Wahrung
der Rechte des Stistungs-Vermögens, die
Gerichtsbehörden derjsenigen Gebietstheile,
in welchen das österreichische Recht gilt,
jedesmal in vorkommenden Todesfällen be-
pfründeter Geistlichen, diese mögen ab in-
testato oder auch mit Hinterlassung eines
lezten Willens gestorben sepn, die einschlä-
gige Stiftungs-Administration gehörig von
solchem Vorfalle in Kenntniß sezen sollen.
München den 23. August 1810.
Max Joseph.
Graf Reigereberg.
Auf königlichen allerhochsten Befehl
der General-Sekretär
Nemmer.
(Die Bestrafung der Wild-Diebstähle betreffend.)
Wir Maximillan Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Da seit einiger Zeit nicht nur der Wild-=
Diebstahl selbst, und zwar in Unserm Ceib-
gehäge sehr überhand nimmt, sondern auch
wie seither mehrere Beispiele bewiesen ha-
ben, die persönliche Sicherheit des Jagd-
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Personals täglich mehr geführdet wird, se
befehlen Wir allen untersuchenden Kriminal-
Behörden und Gerichten, bei eigener schwe-
rer Verantwortlichkeit, gegen Wild-Diebe
mit unnachsichtlichem Ernste zu verfahren,
und die vorhandenen Strafgeseze mie aller
Strenge in Anwendung zu bringen.
Muͤnchen den 23. August 1810.
Mar Joseph.
Graf Reigersberg.
Auf kbaglichen allerhdchsten Befe
der General-Sekretär,
Nemmer.
Bekanntmachungen.
Ministerium der Finanzen.
(Das Stempelwesen in der Provinz Baireuth
betreffend.)
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Was unterm heutigen Dato an die ks,
nigliche Hofkommission in Baireuth wegen
des Stempelwesens in der dortigen Pro-
vinz; von Seiner Majestät dem Könige er-
lassen wurde, wird hiedurch zur allgemeinen
Kenmniß gebracht.
Muͤnchen den 14. August 1810.
Graf von Montgelas.
Durch den Minister
der General-Sekretaͤr
G. Geiger.
Wir Maximiltan Joseph,
von Gottes Gnaden König von Basern.
Wir haben Uns über den von Unserer
Hofkommission in Baireuth wegen Einfüh-
rung der baierischen Stempel" oder Siegel-