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den, oder im Falle eine eigene Polizeistelle
für den Ort existirt, dieselben an diese zur
Verwendung geben.
Damit aber auch die Perceptions-Behör=
den der Succeumbenzgelder einige Kontrolle
haben, so werdet ihr ferner angewiesen, von
dergleichen Erkennenissen das treffende Gene-
ral-Kreis-Kommissariat, welchen die Leitung
der Armenpflege obliege, in Kenntniß zu sehen,
welches sodann bei Einsendung der Rechnun-
gen die richtige Verwendung dieser Ergän-
zungs-Beiträge prüfen lassen wird.
München den 24. Dezember 18o9.
Aus Sr. Majesiät des Kdnigs Spezial-Vollmacht.
Graf Morawitzky.
Auf könnglichen allerhochsten Befehl
der General-Sekretaͤr
Nemmer.
(Den Winter-Biersatz im Isarkreise betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Dazu Folge allerhöchster Entschließung vom
15. dieses Monats die Erhöhung des Winter-
Biersatzes des verflossenen Sudjahres für das
gegenwäreige provisorisch um einen Pfen=
ning bewilliget wurde, so ist hienach bis
auf weiters die Maß Wintesbier zu 3 kr.
3 pf. — in den Landgerichten Miesbach,
Tölz, Weilheim, Werdenfels, und Wolf-
ratshausen aber zu 4 kr. vom Ganter aus
derleitzugeben; welches hiemit in Gemäß-
heir den bereits unterm 18. dieß an die kö-
miglichen Landgerichts= und Holizeibehörden
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erlassenen Weisung öffentlich bekannt gemacht
wird.
Muͤnchen den 28. Dezember 1809.
Koͤnigliches General-Kommissa—
riat des Isar-Kreises.
Freiherr v. Weichs.
Rainprechter.
(Die Erledigung der Pfarrei Eching im Landge-
richte Laudsberg betreffend.)
Im Name# Seiner Majestät des Königs.
Das unterfertigte General-Kommissariat
bringt hiemit durch das Regierungsblatt den,
am §. dieses Monats erfolgten Todd des Pfarrers
Anton Ziegler zu Eching, und die hier-
durch sich ergebende Erledigung dieses Pfarr-
amtes zur öffentlichen Kenntniß, mit dem
Anhange, daß die zur Diszes Augsburg und
zum Wahldekanate Oberalting gehörige Pfar-
rei Eching eine Seelenzahl von 201 Koͤpfen
umfaßt, worunter 81 männliche und 88 weib-
liche Kommunikanten sich befinden, und im
ungefähren Ertrage aus dem Widdum, dem
Zehente, der Stoll und den übrtgen kirch-
lichen Gebühren auf mehr als 403 Gulden
zu berechnen ist. Die Bewerber um diese
Pfarrpfründe haben sich binnen 14 Tagen
mit den erforderlichen Zeugnissen des Ordi-
nariats, des Landgerichts und der Disteikre-
Schulinspektion an das unterzeichnete Ge-
neral-Kommissariat zu wenden.
Augsburg den 20. Dezember 1809.
Königliches General-Kommissa
riat des Lech-Kreises.
v. Mertz.
v. Lofabrique.