Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

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den, oder im Falle eine eigene Polizeistelle 
für den Ort existirt, dieselben an diese zur 
Verwendung geben. 
Damit aber auch die Perceptions-Behör= 
den der Succeumbenzgelder einige Kontrolle 
haben, so werdet ihr ferner angewiesen, von 
dergleichen Erkennenissen das treffende Gene- 
ral-Kreis-Kommissariat, welchen die Leitung 
der Armenpflege obliege, in Kenntniß zu sehen, 
welches sodann bei Einsendung der Rechnun- 
gen die richtige Verwendung dieser Ergän- 
zungs-Beiträge prüfen lassen wird. 
München den 24. Dezember 18o9. 
Aus Sr. Majesiät des Kdnigs Spezial-Vollmacht. 
Graf Morawitzky. 
Auf könnglichen allerhochsten Befehl 
der General-Sekretaͤr 
Nemmer. 
(Den Winter-Biersatz im Isarkreise betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Dazu Folge allerhöchster Entschließung vom 
15. dieses Monats die Erhöhung des Winter- 
Biersatzes des verflossenen Sudjahres für das 
gegenwäreige provisorisch um einen Pfen= 
ning bewilliget wurde, so ist hienach bis 
auf weiters die Maß Wintesbier zu 3 kr. 
3 pf. — in den Landgerichten Miesbach, 
Tölz, Weilheim, Werdenfels, und Wolf- 
ratshausen aber zu 4 kr. vom Ganter aus 
derleitzugeben; welches hiemit in Gemäß- 
heir den bereits unterm 18. dieß an die kö- 
miglichen Landgerichts= und Holizeibehörden 
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erlassenen Weisung öffentlich bekannt gemacht 
wird. 
Muͤnchen den 28. Dezember 1809. 
Koͤnigliches General-Kommissa— 
riat des Isar-Kreises. 
Freiherr v. Weichs. 
Rainprechter. 
(Die Erledigung der Pfarrei Eching im Landge- 
richte Laudsberg betreffend.) 
Im Name# Seiner Majestät des Königs. 
Das unterfertigte General-Kommissariat 
bringt hiemit durch das Regierungsblatt den, 
am §. dieses Monats erfolgten Todd des Pfarrers 
Anton Ziegler zu Eching, und die hier- 
durch sich ergebende Erledigung dieses Pfarr- 
amtes zur öffentlichen Kenntniß, mit dem 
Anhange, daß die zur Diszes Augsburg und 
zum Wahldekanate Oberalting gehörige Pfar- 
rei Eching eine Seelenzahl von 201 Koͤpfen 
umfaßt, worunter 81 männliche und 88 weib- 
liche Kommunikanten sich befinden, und im 
ungefähren Ertrage aus dem Widdum, dem 
Zehente, der Stoll und den übrtgen kirch- 
lichen Gebühren auf mehr als 403 Gulden 
zu berechnen ist. Die Bewerber um diese 
Pfarrpfründe haben sich binnen 14 Tagen 
mit den erforderlichen Zeugnissen des Ordi- 
nariats, des Landgerichts und der Disteikre- 
Schulinspektion an das unterzeichnete Ge- 
neral-Kommissariat zu wenden. 
Augsburg den 20. Dezember 1809. 
Königliches General-Kommissa 
riat des Lech-Kreises. 
v. Mertz. 
v. Lofabrique.
	        
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