Stadtgerichte. — Steuer-Geschworne.
Stadtgerichte. Einfübrung neuer Qualifika-
tions-Bücher bei den kdniglichen Appellations-
Gerichten über das die Stadtgerichte des Kdnig-
reichs konstitulrende Personal. 240 — 272.
Befbrderungen und Versezungen des konigli-
chen Stadrgerichrs-Personals. so4. 1693. 1775.
General-Haupt-Tabelle aller sowodl ältern
als neuern unerledigt oder im lII. Quartal
F### erledigten Cioil-Rechtsstreite der sämt-
lichen Stadrgerichte des Kdnigreichs Balern.
1708 — 1806.
Stadt-Kommissarlsate, kbönigliche, zu
Augsburg und Nürnberg. Verordnung,
wegen Enskedang der administrativ-kontentio-
sen Gegenstände bei denselben. g00#. gor.
Manu sehe auch: Kreis-Kommissariar.
Städte und Märkte. Sieh Kommun-
Brauereien.
Stempel= Ordnung, baierische. Elnfüh-
rung derselben in den von Wurttemberg und
Würzburg abgetretenen Landes-Parzellen. 417.
— — = Papier in Postsachen. Ausnahmen
von dem Stempelzwange. 1483, 1480.
— — = Wesen. Kompetente Stelle hief r. 20r.
Steuer-Beischlag, zur Bestreikung der Ge-
meinds-Bedürfnisse. Bestimmungen wegen Er-
hedung desselben. 1703, 1704.
— — „ BnM1cher, oder Quittungs-Bücher.
Neue Einführung derselben. 1760, 1761.
Steuer= und Domänen-Sektion des ge-
heimen Finanz-Ministeriums. Wiederholte Aus-
einandersezung des Geschfts= Kreises derselben,
und Benennung der Gegenstände, in welchen
Berichte und Vorstellungen an dieselbe gerichtet
werden kdnnen. ao#r, 207. Appellation in Joll-
und Mautsachen an dieselbe 1300.
Bestimmungen über den zur kdniglichen Steuer-
and Domänen-Sektion als zweiter Instanz in
Reklamationen über das allgemeine Steuer Pro-
visorium zu ergreifenden Rekurs. 1541, 1542.
Steuer der Geistlichkeit. Erläuternde Vor-
schriften der Verordnung vom 10. Juni 1810
über die Besteuerung der Geistlichkeit, im Falle
wegen unzureichender Kongrua für Pfarrer und
Beuefiziaten ein Theil der Steuer aus den konig-
lichen Renten vorzuschiessen ist. 66 — 7o.
Steuer = Geschworne, als Informatsons-
Instanz zur Begründung der Reklamalien über
zu hohe Besteuerung. #v5#g —1532.
Sct#euer-Kataster= — Steuer-Provisorium.
Steuer-Kataster-Kommission, numit-
telbare. Konstituirung der unmittelbaren
Steuer = Vermessangs = Kommission zu dieser
Stelle, welcher zuglelch vt den bisher obgele-
genen Geschäften die Erhebung der Bonität und
Katastriruug des Steuerwesens Übertragen, und
bei derselben das hiezu gehbrige Personal be-
stimmt wird. 41z, 413.
Steuer, Krlegs= oder Kommupval. Der
Konkurrenz-Fuß zu Kriegs und Kommunal=
Umlagen soll als Beischlag von 6 kr. für jeden
Steuer = Gulden oder als Gegentheil der ordind-
ren Jahres-Sreuer bemessen, und hiernach er-
hoben werden. gLos — 907.
Steuer-Mandat, allgemeines, für das
Etats-Jahr 18451, zur Erhebung der direkren
Sieuern oder Staats-Auflagen im Kbnigreiche.
1740— 1763. I. Von den direkren Auflagen
überhaupr, welche für das Erars= Jahr 1811
noch bestehen sollen. 1746 — 1740. II. Pon
dem Betrage, welcher as den verschledenen dis-
rekten Auflagen für erwähntes Johr erhoben
werden soll r750 — 1750. UI. Von den Steuer-
Jielen. 1750 — 1767.
Zu Bestreitung der dringendsten Gemeinds-=
Bedürfn'sse und aller jener ordentlichen Ken-
kurrenzen, die gemäß bes allgemeinen Steuer-
Maudats als nicht erloschen erklärr worden si#d,
wird die Erhebung eines Steuer-Beischlags an-
geordnet. 1703, 1704.
Steuer-Provisorlum, allgemelnes vom
13. Mai igo#g. Allerhd##stes Edikt über die Re-
klamationen der Steuer-Pflichtigen, die sich ge-
gen die Resulrate der dieses Provisorium begrün-
denden Arbeiten erbeben kdunen. 1527 — 1552.
I. Von der Ausscheidung und Abtheilung der
Reklimarionen. 15z:,„ 1533. II. Von dem Er-
fodernisse zu einer Reklzmatsen wider zu hohe
Besteuerung Überhaupt: Peremtorischer Termin;
Prägrao##rung im Verhälenisse zu mehrern andern
Steuer: Pflichtigen; Maß der Prägravlrung.
15 a4 — 1528. II. Von der Begründung der
Reklamarionen über zu hobe Besteuerung: nam-
licb, Instanz für die Be ründung. — ZJweck,
Verfassung und Geschäftsgang dieser Inferma-
tions-Instanz. rsag — Za. IV. Von der
weitern Untersuchung der Reklamat onen. 1522-
7530. V. Von Entscheidung der Reklamatienen
und den zu diesem Behufe bestimmten Instanzen
und Appellations = Normen. 1539 — 1542.