Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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schlags - Mandat enthaltenen Bestimmun- 
gen. 
G. 5. Da wir oben verordnet haben, daß 
die Aufschlags-Mehrung von dem ganzen 
Biervorrathe erhoben, dagegen aber schon 
mit 1. März die Biertaxe erhöher werden 
soll, so erwarten Wir von den brauenden 
Indtwiduen, daß sie dießfalls gerreue An- 
zeigen übergeben, und sich keine Verheim- 
lichung oder sonstige Gefährde erlauben wer- 
den, indem Wir Unsere Ober-Aufschlag- 
Aemter, welchen über die Erhebung des 
Biervorrat des besondere 
kommen wird, hiemit beaustragen, jede un- 
getreue Angabe eder sonstige abslchrliche 
Unterschlagung dieses Gefälls nicht allein 
an dem Brauer, sondern auch an jedem 
Theilhaber solcher Gefährden mirt dem zehn- 
fachen Beirage der erwähnten Aufschlags- 
mehrung zu bestrafen, wovon dem Anzeiger 
die Hälfte zukommen soll. 
Unsern sämtlichen Polizey-Behörden hin- 
gegen befehlen Wir, daß sie den Ober-Auf- 
schlagämtern und Unceraufschlägern hierin 
alle verlangte Untersinzung leisten, und selbst 
auf die Eutdeckung derley Gefährden wach- 
semes Augenmerk tragen. 
. b. Der Betrag dieser Aufschlags= Er- 
höhung ist sowohl für dieses Jahr, als 
auch künftig von den Ober= Ausschlagmtern 
in den bestehenden Qnartalstzraten unmittelbar 
in Unserer Central: Stagts-Kasse einzusen- 
den. 
Diese Unsere allerhöchste Vererdnung wird 
hiemit zu Jedermanns Wissenschaft und Nach- 
Instruktion zus 
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achtung in dem Regierungsblatte öffenelich ber 
kannt gemacht.. 
Gegeben in Unserer Haupt= und Residenz 
Stadt München den 1 1. Februar 1871. 
Max Joseph. 
Graf von Montgelas. 
Auf koniglichen allerhochsten Befehl 
der General· Sekretaͤr 
G. Geiger. 
  
Bekanntmachungen. 
(Die Fahne und das Wappen für die Natio- 
nal-Garde III. Klasse in Adrdlingeu 
betrefsend.) 
Ministerium des Innern. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
In Erwägung, daß die Stadt Nerdline 
Jen durch ein gutes, ruhiges und anhäng= 
liches Benehmen an Seine Majestat, das 
königliche Haus, und das Vaterland in den 
lezt vergangenen kritischen Zeiten, dann auch 
überhaupt durch guten Willen und Eiser bei 
Errichtung der National-Garde dritter Klasse 
rühmlich sich ausgezeichnet habe, haben Seine 
Majestat geruhet, dieser Natcional= Garde- 
drirter Klasse eine Fahne, und auch ein 
neues Wappen allergnddigst zu verleihen, 
und so ihre Berdienste und Vaterlandsliebe 
in Gnaden zu belohnen. 
Diese Fahne wird seiner Zeit dem könig- 
lichen General Kommisfariate des Ober- 
Denankreises übersendet werden, damit sie 
dieser National: Garde gebührend zu#estellt 
werden könne. 
(19 .)
	        
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