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schlags - Mandat enthaltenen Bestimmun-
gen.
G. 5. Da wir oben verordnet haben, daß
die Aufschlags-Mehrung von dem ganzen
Biervorrathe erhoben, dagegen aber schon
mit 1. März die Biertaxe erhöher werden
soll, so erwarten Wir von den brauenden
Indtwiduen, daß sie dießfalls gerreue An-
zeigen übergeben, und sich keine Verheim-
lichung oder sonstige Gefährde erlauben wer-
den, indem Wir Unsere Ober-Aufschlag-
Aemter, welchen über die Erhebung des
Biervorrat des besondere
kommen wird, hiemit beaustragen, jede un-
getreue Angabe eder sonstige abslchrliche
Unterschlagung dieses Gefälls nicht allein
an dem Brauer, sondern auch an jedem
Theilhaber solcher Gefährden mirt dem zehn-
fachen Beirage der erwähnten Aufschlags-
mehrung zu bestrafen, wovon dem Anzeiger
die Hälfte zukommen soll.
Unsern sämtlichen Polizey-Behörden hin-
gegen befehlen Wir, daß sie den Ober-Auf-
schlagämtern und Unceraufschlägern hierin
alle verlangte Untersinzung leisten, und selbst
auf die Eutdeckung derley Gefährden wach-
semes Augenmerk tragen.
. b. Der Betrag dieser Aufschlags= Er-
höhung ist sowohl für dieses Jahr, als
auch künftig von den Ober= Ausschlagmtern
in den bestehenden Qnartalstzraten unmittelbar
in Unserer Central: Stagts-Kasse einzusen-
den.
Diese Unsere allerhöchste Vererdnung wird
hiemit zu Jedermanns Wissenschaft und Nach-
Instruktion zus
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achtung in dem Regierungsblatte öffenelich ber
kannt gemacht..
Gegeben in Unserer Haupt= und Residenz
Stadt München den 1 1. Februar 1871.
Max Joseph.
Graf von Montgelas.
Auf koniglichen allerhochsten Befehl
der General· Sekretaͤr
G. Geiger.
Bekanntmachungen.
(Die Fahne und das Wappen für die Natio-
nal-Garde III. Klasse in Adrdlingeu
betrefsend.)
Ministerium des Innern.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
In Erwägung, daß die Stadt Nerdline
Jen durch ein gutes, ruhiges und anhäng=
liches Benehmen an Seine Majestat, das
königliche Haus, und das Vaterland in den
lezt vergangenen kritischen Zeiten, dann auch
überhaupt durch guten Willen und Eiser bei
Errichtung der National-Garde dritter Klasse
rühmlich sich ausgezeichnet habe, haben Seine
Majestat geruhet, dieser Natcional= Garde-
drirter Klasse eine Fahne, und auch ein
neues Wappen allergnddigst zu verleihen,
und so ihre Berdienste und Vaterlandsliebe
in Gnaden zu belohnen.
Diese Fahne wird seiner Zeit dem könig-
lichen General Kommisfariate des Ober-
Denankreises übersendet werden, damit sie
dieser National: Garde gebührend zu#estellt
werden könne.
(19 .)