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Man bringe hiemit diese Verordnung
auf Befehl der allerhöchsten Seelle zur all-
gemcinen Wissenschaft.
München den 26. Februar 1811.
Königliche General-Post-Direktion.
Karl Freiherr von Drechsel.
Deisenrider.
(Den Tranfit der Kolonialwaaren nach Frank-
reich betreffend.)
Im Namen Sei#ner Masestät des Königs.
Durch die allerhöchste Verordnung vom
15. RNovember v. J. wurde die Levantische
Baumwolle, welche zur Durchfuhr nach
Frankreich bestimmt ist, von der Zahlung
des Imposls befreiet, und unterlag nur der
Entrichtung der gewöhnlichen Transttzölle.
Damit aber hiedurch kein Unterschleif
veranlaßt wurde, so mußte das inländische
Speditionshaus, welches die Versendung
besorgte, oder ein sonstiges inländisches
Handelahaus für den Betrag des Impostes
von §2 fl. 8 kr. pro netto Zentner einen
Wechselbrief in 3 Monat zahlbar ausstellen,
der erst dann wieder zurückgegeben wurde,
wenn der Aussteller binnen diesem Zeitraume
von dem Douanen-Büreau zu Straßburg
die Bescheinigung beibrachte, daß dort die
betreffende Parthie Baumwolle wirklich an-
gekommen ist. Imessen wurden diese Wech-
selbriefe auf gestelltes Bitten auf längere
Zeit prolongirt.
Ein allerhöchstes Rescript vom ro. Jän-“
ner l. J. dehnte diese, nur auf Baum-
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wolle bewilligte Beguͤnstigung auf alle in
Beschlag genommenen Kolonialwaaren, wel-
che französischen Kaufleuten eigenthümlich
angehören, oder an dieselben konsignirt wer-
den, aus.
In Gemähheit dieses allerhöchsten Re-
seripts wurden sogleich am 12. Jänner die
königlichen Zoll= und Maut-Inspektionen
und durch diese sämtliche Maur= und Hall-
Gmter angewiesen, diese Waaren unter Ver-
schnürung, und mit acquit 1 caution nach
beigelegten Formulare begleitet, an die fran-
zösische Niederlage in Kehl, dem einzigen
Eintrittsorte der durch Baiern nach Frank-
reich ziehenden Gürer Impost frei passtren
zu lassen. Mit diesem Auftrage wurde zu-
gleich die bisher als Caution geforderte
Ausstellung der Wechselbriefe aufgehoben,
um jedes Hinderniß wegzuränmen, welches
dem schnellen Güterzuge nach Frankreich im
Wege stehen könnte.
Dem ungeachtet wurde man durch ein-
gekommene Beschwerden,, über manchen Auf-
enthalt, den einige zwar nur sehr wenige
Aemter durch verschiedene Anstände verur-
sachen, veranlaßt, die hierüber erlassenen
Verordnungen hier zu wiederholen, und
sämtliche Mane= und Hallämter neuer-
dings mit Ernste anzuweisen, die nach Frank-
reich bestimmten Waaren unter keinem Vor-
wande aufzuhalten, sondern vielmehr alles
zur schnellen Beförderung derselben, um so
mehr beizutragen, als Seine Majestät der
Kaiser der Franzosen den zur Einfuhr der
Lerantischen Baumwolle über Straßburg